Immer mehr Betreuung durch 24-Stunden-Pflege
Die Kosten für die 24-Stunden-Pflege sind seit der Einführung im Jahr 2008 von 9,14 Mill. auf 138,75 Mill. Euro im Jahr 2015 gestiegen. 2015 bezogen rund sieben Prozent der 450.000 Pflegegeldbezieher diese Förderung. Die Kosten trägt der Bund zu 60 Prozent und die Länder zu 40 Prozent. Der Rechnungshof empfiehlt nun, das bestehende Qualitätssicherungssystem bei der 24-Stunden-Betreuung auszuweiten und – unabhängig von der Qualifikation der Betreuungskraft – Hausbesuche durch diplomierte Fachkräfte durchzuführen. Weiters sollte geprüft werden, ob eine Neuausrichtung bzw. Neugestaltung der Förderstrategie notwendig ist, um eine legale, leistbare und hochwertige Betreuung sicherzustellen.