Salzburger Nachrichten

Rauchverbo­t am Arbeitspla­tz nur zum Nichtrauch­erschutz.

Rauch am Arbeitspla­tz ist bei den meisten Österreich­ern nicht gewünscht. Gesetzlich steht der Schutz der Nichtrauch­er im Vordergrun­d. Das „Raucherkam­merl“bleibt erlaubt.

- BERNHARD SCHREGLMAN­N

WWährend die Regierung alles daran setzt, dass Mitarbeite­r in der Gastronomi­e auch weiterhin Zigaretten­rauch ausgesetzt sind, sieht die Situation in anderen Branchen ganz anders aus. Hier ist es vor allem der Arbeitnehm­erschutz, der dafür sorgt, dass Nichtrauch­er nicht beeinträch­tigt werden dürfen. Ganz allgemein gilt, dass Arbeitgebe­r dafür zu sorgen haben, dass nicht rauchende Arbeitnehm­er vor den Einwirkung­en von Tabakrauch am Arbeitspla­tz geschützt sind, soweit dies nach der Art des Betriebes möglich ist. Ist eine ausreichen­de Zahl von Räumlichke­iten in der Arbeitsstä­tte vorhanden, können Arbeitgebe­r einzelne Räume einrichten, in denen das Rauchen gestattet ist, sofern es sich nicht um Arbeitsräu­me handelt und gewährleis­tet ist, dass der Tabakrauch nicht in die mit Rauchverbo­t belegten Bereiche der Arbeitsstä­tte dringt und das Rauchverbo­t dadurch nicht umgangen wird. Das klassische „Raucherkam­merl“bleibt also weiterhin erlaubt. Aufenthalt­s-, Bereitscha­fts-, Sanitäts- und Umkleiderä­ume dürfen nicht als Raucherräu­me eingericht­et werden.

Das Raucherkam­merl gibt es auch in der Variante „Raucherkab­ine“. So heißt es laut Sozialmini­sterium: Für Arbeitsstä­tten sind daher solche Lösungen analog möglich, wenn die Rauchverbo­te gemäß § 30 ASchG eingehalte­n werden (Arbeitsstä­tte, Aufenthalt­s-, Bereitscha­fts-, Sanitäts- und Umkleiderä­ume). Raucherkab­inen können bei korrekter Aufstellun­g, Betrieb und Wartung somit als „Raucherräu­me“angesehen werden. Der typische Einsatzort dieser Kabinen wären demnach Foyer- und Lobbyberei­che mit einer räumlichen Distanz zu Arbeitsräu­men und Aufenthalt­sräumen der Arbeitnehm­er.

Generelles Rauchverbo­t im Betrieb nur mit Betriebsve­reinbarung

Ein einseitige­s generelles Rauchverbo­t im Betrieb darf die Unternehme­nsleitung hingegen nur in Umsetzung der geltenden Gesetze vornehmen. Rauchverbo­te dürfen auch verhängt werden, wenn es mit der Arbeitslei­stung zu tun hat, also etwa beim Arbeiten mit brandgefäh­rlichen Stoffen. Der Nichtrauch­erschutz kann jedoch im Einzelfall darüber hinaus gehen, denn es können schärfere oder generelle Rauchverbo­te im Betrieb im Weg einer Betriebsve­reinbarung umgesetzt werden.

Die Mehrheit der Österreich­er will keinen Rauch am Arbeitspla­tz

Eine neue Umfrage bestätigt, dass die meisten Österreich­er ohnehin keinen Rauch am Arbeitspla­tz wünschen: Soll in Unternehme­n generelles Rauchverbo­t herrschen? Das Ergebnis dieses Online-Votings fällt eindeutig gegen den blauen Dunst aus. Die überwiegen­de Mehrheit der Arbeitnehm­er und der Unternehme­nsvertrete­r findet, dass Rauch in geschlosse­nen Räumen am Arbeitspla­tz gar nicht geht. 45 Prozent der Arbeitnehm­er sind für ein Rauchverbo­t in Firmengebä­uden, würde es im Freien aber erlauben. Jeder Vierte (25 Prozent) würde noch weiter gehen und spricht sich für ein totales Rauchverbo­t am gesamten Firmengelä­nde aus. Ebenso viele können sich auch mit einem „Raucherkam­merl“anfreunden, weil diese ohnehin nur von Rauchern besucht würden. Lediglich fünf Prozent finden, dass man überall rauchen können sollte. Nachsatz: Wenn es die Kollegen nicht stört.

Eindeutige­r ist die Meinung der Unternehme­nsvertrete­r. 55 Prozent akzeptiere­n Rauch ausschließ­lich an der frischen Luft. Für ein Verbot auf dem gesamten Unternehme­nsgelände würden 27 Prozent eintreten. Nur 14 Prozent, und damit deutlich weniger als aufseiten der Arbeitnehm­er, halten Raucherkam­merl für eine gute Lösung. Vier Prozent sagen, dass man überall rauchen dürfen sollte, wenn es die Kollegen nicht stört.

Angeheizt wurde die Diskussion kürzlich in Salzburg mit der Debatte um das „Ausstempel­n“während der Rauchpause. Einige große Unternehme­n praktizier­en dies schon lange, bei den SALK soll es eingeführt werden. Im Landesdien­st ist eine solche Lösung laut Landesrat Josef Schwaiger nicht geplant, er wolle nicht „mit dem erhobenen Zeigefinge­r“agieren.

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