Fußfessel und Jagdverbot für Mensdorff-Pouilly
Der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly muss seine Haftstrafe aus dem Tetron-Prozess nicht im Gefängnis absitzen. Stattdessen dürfe er die acht Monate mit einer Fußfessel daheim im Schloss im burgenländischen Luising verbüßen, berichtete am Freitag der „Kurier“. Dazu wurden eine Reihe von Auflagen erteilt: So darf Mensdorff laut dem Bericht nicht jagen und bestimmte Räume im Schloss nicht betreten. Auch Reisen ins Ausland, etwa zu seinem schottischen Schloss, seien untersagt.