Salzburger Nachrichten

Fußfessel und Jagdverbot für Mensdorff-Pouilly

- SN, APA

Der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly muss seine Haftstrafe aus dem Tetron-Prozess nicht im Gefängnis absitzen. Stattdesse­n dürfe er die acht Monate mit einer Fußfessel daheim im Schloss im burgenländ­ischen Luising verbüßen, berichtete am Freitag der „Kurier“. Dazu wurden eine Reihe von Auflagen erteilt: So darf Mensdorff laut dem Bericht nicht jagen und bestimmte Räume im Schloss nicht betreten. Auch Reisen ins Ausland, etwa zu seinem schottisch­en Schloss, seien untersagt.

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