Anklage: Taxilenker überfuhr Frau
Eine nächtliche Suchaktion endete mit dem Tod der 52-Jährigen
Es war eine Suchaktion, die in einer schier unfassbaren Tragödie mündete.
Ein Flachgauer Taxilenker half Ende Mai des Vorjahres im Gemeindegebiet von Seekirchen bei der nächtlichen Suche nach einer Frau. Die 52-Jährige war damals nach einem Beziehungsstreit in ein weitläufiges Feld mit hohem Gras gerannt. Beim Suchen überrollte der Taxler dann irrtümlich die Frau – sie wurde dabei tödlich verletzt. Jetzt klagte die Staatsanwaltschaft den Taxifahrer wegen grob fahrlässiger Tötung an.
Wie Marcus Neher, Sprecher der Staatsanwaltschaft, am Freitag dem Strafantrag entnahm, sei der Taxler trotz Dunkelheit und Kenntnis, dass die Frau in dem bis zu 45 Zentimeter hohen Gras liegen soll, mit dem Auto in die Wiese gefahren. „Laut Strafantrag verwendete der Mann bei der Suche das Fernlicht – weshalb der Nahbereich vor dem Taxi nicht ausreichend ausgeleuchtet wurde. Die Frau wurde vom rechten Vorderrad des Taxis überrollt. Sie erlitt ein Brustkorbtrauma und starb an innerer Verblutung“, so Neher.
Der Tragödie vom 31. Mai war laut Neher ein heftiger Beziehungsstreit zwischen der 52-jährigen Frau und ihrem Lebensgefährten vorausgegangen. Die Frau habe daraufhin gegen 22.30 Uhr das Haus verlassen, der Lebensgefährte folgte ihr. Als dieser, ein Mediziner, sie dann am Rand eines benachbarten Feldes habe sitzen sehen, sei sie in die Wiese gelaufen. Da die Mutter der 52-Jährigen laut den Ermittlungen befürchtete, die Tochter könnte sich etwas antun, verständigte sie ihrerseits einen befreundeten Taxifahrer, um mit diesem ebenfalls nach der 52-Jährigen zu suchen. Gegen 23.15 Uhr kam es dann zum schrecklichen Unfall: Wie der Kfz-Sachverständige Gerhard Kronreif später feststellte, hätten Reifenprofilabdrücke an der Leiche eindeutig ergeben, dass die Frau vom Taxi des nun Angeklagten überrollt worden sei. Laut Obduktionsgutachten war die Frau zum Zeitpunkt des Unglücks alkoholisiert.
Längere Zeit war übrigens auch gegen den Lebensgefährten der 52-jährigen Frau staatsanwaltschaftlich ermittelt worden. „Geprüft wurden Verdachtsmomente in Richtung fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung. Die diesbezüglichen Ermittlungen wurden aber eingestellt“, so Behördensprecher Neher. Begründung: Zum einen stammten die Reifenspuren an der Leiche eindeutig vom Taxi. Und zum anderen habe die Frau „keine Lebenszeichen mehr von sich gegeben“, als ihr Lebensgefährte zu der im Gras liegenden Frau gekommen sei. Der Prozess gegen den angeklagten Taxifahrer findet am 16. April am Landesgericht statt, wie Gerichtssprecher Peter Egger bestätigte.