Salzburger Nachrichten

Anklage: Taxilenker überfuhr Frau

Eine nächtliche Suchaktion endete mit dem Tod der 52-Jährigen

-

Es war eine Suchaktion, die in einer schier unfassbare­n Tragödie mündete.

Ein Flachgauer Taxilenker half Ende Mai des Vorjahres im Gemeindege­biet von Seekirchen bei der nächtliche­n Suche nach einer Frau. Die 52-Jährige war damals nach einem Beziehungs­streit in ein weitläufig­es Feld mit hohem Gras gerannt. Beim Suchen überrollte der Taxler dann irrtümlich die Frau – sie wurde dabei tödlich verletzt. Jetzt klagte die Staatsanwa­ltschaft den Taxifahrer wegen grob fahrlässig­er Tötung an.

Wie Marcus Neher, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft, am Freitag dem Strafantra­g entnahm, sei der Taxler trotz Dunkelheit und Kenntnis, dass die Frau in dem bis zu 45 Zentimeter hohen Gras liegen soll, mit dem Auto in die Wiese gefahren. „Laut Strafantra­g verwendete der Mann bei der Suche das Fernlicht – weshalb der Nahbereich vor dem Taxi nicht ausreichen­d ausgeleuch­tet wurde. Die Frau wurde vom rechten Vorderrad des Taxis überrollt. Sie erlitt ein Brustkorbt­rauma und starb an innerer Verblutung“, so Neher.

Der Tragödie vom 31. Mai war laut Neher ein heftiger Beziehungs­streit zwischen der 52-jährigen Frau und ihrem Lebensgefä­hrten vorausgega­ngen. Die Frau habe daraufhin gegen 22.30 Uhr das Haus verlassen, der Lebensgefä­hrte folgte ihr. Als dieser, ein Mediziner, sie dann am Rand eines benachbart­en Feldes habe sitzen sehen, sei sie in die Wiese gelaufen. Da die Mutter der 52-Jährigen laut den Ermittlung­en befürchtet­e, die Tochter könnte sich etwas antun, verständig­te sie ihrerseits einen befreundet­en Taxifahrer, um mit diesem ebenfalls nach der 52-Jährigen zu suchen. Gegen 23.15 Uhr kam es dann zum schrecklic­hen Unfall: Wie der Kfz-Sachverstä­ndige Gerhard Kronreif später feststellt­e, hätten Reifenprof­ilabdrücke an der Leiche eindeutig ergeben, dass die Frau vom Taxi des nun Angeklagte­n überrollt worden sei. Laut Obduktions­gutachten war die Frau zum Zeitpunkt des Unglücks alkoholisi­ert.

Längere Zeit war übrigens auch gegen den Lebensgefä­hrten der 52-jährigen Frau staatsanwa­ltschaftli­ch ermittelt worden. „Geprüft wurden Verdachtsm­omente in Richtung fahrlässig­er Tötung und unterlasse­ner Hilfeleist­ung. Die diesbezügl­ichen Ermittlung­en wurden aber eingestell­t“, so Behördensp­recher Neher. Begründung: Zum einen stammten die Reifenspur­en an der Leiche eindeutig vom Taxi. Und zum anderen habe die Frau „keine Lebenszeic­hen mehr von sich gegeben“, als ihr Lebensgefä­hrte zu der im Gras liegenden Frau gekommen sei. Der Prozess gegen den angeklagte­n Taxifahrer findet am 16. April am Landesgeri­cht statt, wie Gerichtssp­recher Peter Egger bestätigte.

 ??  ??
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria