317.000 Euro für einen diskriminierten Mann – eine Messlatte
Eine Frau wird zu Unrecht bevorzugt. Der Fall zeigt: Selbst bei Diskriminierung übertreffen Männer Frauen finanziell bei Weitem.
Rund 317.000 Euro hat das B und esv er wal tungs gerichte inem Mann zugesprochen, weil ihm nach Ansicht des Gerichts bei der Bewerbung um einen Spitzen posten im Verkehrs ministerium eine Frau vorgezogen worden war und diese Entscheidungsfindung„ einseitig“und „subjektiv“gewesen sei. Gut so. Wer diskriminiert wird, sollte recht bekommen und entschädigt werden. Der Fall des Beamten ist aber mehrfach bemerkenswert und könnte vor allem Frauen künftig helfen.
Bemerkenswert ist die hohe Summe. Bei Beförderungs diskriminierung ist der Vermögens schaden sehr schwer zu berechnen, weil sich die Diskriminierung ja auf die Zukunft bezieht. Im öffentlichen Dienst ist dies aufgrund fixer Vertragsdauer einfacher zu berechnen. Die kommende neue Gleich behandlung sanwä lt in Sandra Konstatzky sagt, dass es sehr schwer sei, beweisbare Gründe für Beförderungs diskriminierung zu finden. Die Gerichtes eienhi er sehr streng. Es genüge nicht, strukturelle Muster zur Benachteiligung eines Geschlechts nachzuweisen. Man müsse die Benachteiligung wegen des Geschlechts nachweisen. Dass nun ein Gericht bei einem Mann den Bezug zum Geschlecht als Diskriminierung hergestellt hat, lässt Frauen hoffen, dass dies auch bei ihnen berücksichtigt wird. Üblicherweise stellt sich ein Diskriminierungsfall so dar: Ein Chef will einen Mann für eine bestimmte Stelle, eine Kollegin sagt, sie würde diesen Posten auch gern haben. Es gibt ein Hearing, die Frau ist besser, aber wahlweise ist sie „zu sachlich“oder „zu wenig sachlich“für den Job. Der vorausgewählte Mann wird genommen, die Beweisführung der Diskriminierung ist schwierig. Deshalb ist das jüngste Erkenntnis des Verwaltungsgerichts im Fall Verkehrsministerium so spannend. Darin heißt es: „Es ist ein gewisses Muster erkennbar, dass die ernannte Mitbewerberin von Beginn an den anderen Bewerbern gegenüber bevorzugt wurde.“
In den Jahren 2016 und 2017 wurde die Gleichbehandlungsanwaltschaft mit 19 beziehungsweise 18 Fällen von Diskriminierung bei Beförderungen befasst. Es ging ausschließlich um Frauen. Nur sechs Fälle aus 2016 und drei Fälle aus 2017 landeten vor der Gleichbehandlungskommission. Entscheidungen fehlen.
Schaut man sich Diskriminierungen in der Arbeitswelt an, dann zeigt die Statistik der Gleichbehandlungsanwaltschaft, dass sich 90 Prozent Frauen und zehn Prozent Männer wegen des Geschlechts diskriminiert fühlen. Die finanziell besten Vergleiche, in Fällen, in denen das Thema Beförderung zumindest ein Bestandteil war, lagen bei 60.000 Euro. Auch bei reinen Entgeltfällen kommen Frauen fast nie über 100.000 Euro.
Besonders bemerkenswert ist auch, dass besagtem diskriminierten Mann neben dem Verdienstunterschied zum besseren Job auch 5300 Euro Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung zugesprochen wurden. Wenn Frauen mehr als 1000 Euro für Würdeverletzung erhalten, grenzt das an ein Wunder. Es wäre schön, würde der jüngste Fall eines benachteiligten männlichen Bewerbers die Messlatte für die Zukunft sein – auch für Frauen.