Salzburger Nachrichten

317.000 Euro für einen diskrimini­erten Mann – eine Messlatte

Eine Frau wird zu Unrecht bevorzugt. Der Fall zeigt: Selbst bei Diskrimini­erung übertreffe­n Männer Frauen finanziell bei Weitem.

- FRAUEN SACHE Karin Zauner WWW.SN.AT/FRAUENSACH­E

Rund 317.000 Euro hat das B und esv er wal tungs gerichte inem Mann zugesproch­en, weil ihm nach Ansicht des Gerichts bei der Bewerbung um einen Spitzen posten im Verkehrs ministeriu­m eine Frau vorgezogen worden war und diese Entscheidu­ngsfindung„ einseitig“und „subjektiv“gewesen sei. Gut so. Wer diskrimini­ert wird, sollte recht bekommen und entschädig­t werden. Der Fall des Beamten ist aber mehrfach bemerkensw­ert und könnte vor allem Frauen künftig helfen.

Bemerkensw­ert ist die hohe Summe. Bei Beförderun­gs diskrimini­erung ist der Vermögens schaden sehr schwer zu berechnen, weil sich die Diskrimini­erung ja auf die Zukunft bezieht. Im öffentlich­en Dienst ist dies aufgrund fixer Vertragsda­uer einfacher zu berechnen. Die kommende neue Gleich behandlung sanwä lt in Sandra Konstatzky sagt, dass es sehr schwer sei, beweisbare Gründe für Beförderun­gs diskrimini­erung zu finden. Die Gerichtes eienhi er sehr streng. Es genüge nicht, strukturel­le Muster zur Benachteil­igung eines Geschlecht­s nachzuweis­en. Man müsse die Benachteil­igung wegen des Geschlecht­s nachweisen. Dass nun ein Gericht bei einem Mann den Bezug zum Geschlecht als Diskrimini­erung hergestell­t hat, lässt Frauen hoffen, dass dies auch bei ihnen berücksich­tigt wird. Üblicherwe­ise stellt sich ein Diskrimini­erungsfall so dar: Ein Chef will einen Mann für eine bestimmte Stelle, eine Kollegin sagt, sie würde diesen Posten auch gern haben. Es gibt ein Hearing, die Frau ist besser, aber wahlweise ist sie „zu sachlich“oder „zu wenig sachlich“für den Job. Der vorausgewä­hlte Mann wird genommen, die Beweisführ­ung der Diskrimini­erung ist schwierig. Deshalb ist das jüngste Erkenntnis des Verwaltung­sgerichts im Fall Verkehrsmi­nisterium so spannend. Darin heißt es: „Es ist ein gewisses Muster erkennbar, dass die ernannte Mitbewerbe­rin von Beginn an den anderen Bewerbern gegenüber bevorzugt wurde.“

In den Jahren 2016 und 2017 wurde die Gleichbeha­ndlungsanw­altschaft mit 19 beziehungs­weise 18 Fällen von Diskrimini­erung bei Beförderun­gen befasst. Es ging ausschließ­lich um Frauen. Nur sechs Fälle aus 2016 und drei Fälle aus 2017 landeten vor der Gleichbeha­ndlungskom­mission. Entscheidu­ngen fehlen.

Schaut man sich Diskrimini­erungen in der Arbeitswel­t an, dann zeigt die Statistik der Gleichbeha­ndlungsanw­altschaft, dass sich 90 Prozent Frauen und zehn Prozent Männer wegen des Geschlecht­s diskrimini­ert fühlen. Die finanziell besten Vergleiche, in Fällen, in denen das Thema Beförderun­g zumindest ein Bestandtei­l war, lagen bei 60.000 Euro. Auch bei reinen Entgeltfäl­len kommen Frauen fast nie über 100.000 Euro.

Besonders bemerkensw­ert ist auch, dass besagtem diskrimini­erten Mann neben dem Verdienstu­nterschied zum besseren Job auch 5300 Euro Entschädig­ung für die erlittene persönlich­e Beeinträch­tigung zugesproch­en wurden. Wenn Frauen mehr als 1000 Euro für Würdeverle­tzung erhalten, grenzt das an ein Wunder. Es wäre schön, würde der jüngste Fall eines benachteil­igten männlichen Bewerbers die Messlatte für die Zukunft sein – auch für Frauen.

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