Richter weist Klage des FC Salzachsee ab
Das Match vor dem Bezirksgericht um einen Fußballplatz hat der Hobbyclub gegen die Stadt Salzburg vorerst verloren. Die Kicker gehen in Berufung.
SALZBURG. Im Juni 2017 war für den Hobbyfußballclub Salzachsee eine Welt zusammengebrochen: Die Mitglieder standen vor mit Ketten versperrten Toren „ihres“Platzes, nachdem die Stadt Salzburg mit einer gerichtlich angeordneten Räumungsklage eine Zwangsräumung durchgeführt hatte. Ein Schritt, den Obmann Michael Wagner absolut nicht akzeptieren konnte; er reichte Klage gegen die Stadt Salzburg ein.
Der Hintergrund: In den 1970er-Jahren begann der Hobbyclub auf der früheren „Gstätten“, einer ehemaligen Mülldeponie, auf private Kosten einen Fußballplatz zu errichten. Es habe damals einen mündlichen Pachtvertrag mit der Stadt gegeben, es sei auch ein geringer Pachtzins bezahlt worden, so der Obmann. Im Laufe der Jahrzehnte habe der Hobbyverein mit viel Privatinitiative auch ein Vereinsheim mit Solaranlage sowie eine Flutlichtanlage errichtet. Bis zu 40 Spiele pro Saison habe es gegeben, dazu hätten viele Jugendmannschaften, aber auch frühere Promiteams von Justiz und Finanz auf diesem Platz gespielt. Obmann Wagner, selbst Rechtsanwalt, sprach von einer Unkündbarkeit aufgrund des langen Mietverhältnisses und von einem außerbücherlich erworbenen Eigentum am Vereinshaus, das von der Stadt genehmigt und selbst errichtet worden sei.
Drei Tage lang ist am Salzburger Bezirksgericht dieser ungewöhnliche Fall behandelt worden. Mit dem Ergebnis, dass Richter Andreas Posch nun die Klage abwies. Der Fußballclub müsse die entstandenen Prozesskosten von 24.471,54 Euro erstatten.
Der Richter argumentierte nach der Beweisaufnahme in seiner Begründung, dass dem Hobbyverein vom damaligen Bürgermeister Heinrich Salfenauer für den Platz bei jederzeitigem Widerrufsrecht ein Gebrauchsrecht eingeräumt worden war. Es sei nie zu einem Pachtverhältnis gekommen. „Das Argument des FC Salzachsee, dass er angesichts der Investitionen und Mühen seiner Mitglieder nie eine nur prekaristische (jederzeit rückforderbare Gebrauchsüberlassung, Anm.) Vereinbarung eingegangen wäre, ist auf den ersten Blick sicherlich nachvollziehbar“, so der Richter.
Vereinsobmann Michael Wagner, sein Anwalt Robert Galler und Vereinskassier Anton Pink sagten am Mittwoch einhellig: „Wir werden gegen das Urteil berufen und in die nächste Instanz beim Landesgericht gehen.“
Seitens der Stadt hieß es, man habe einen Etappensieg gelandet. Man wolle in Zukunft auf der Fläche Anlagen für den Breitensport errichten.