Salzburger Nachrichten

Richter weist Klage des FC Salzachsee ab

Das Match vor dem Bezirksger­icht um einen Fußballpla­tz hat der Hobbyclub gegen die Stadt Salzburg vorerst verloren. Die Kicker gehen in Berufung.

- BERTHOLD SCHMID

SALZBURG. Im Juni 2017 war für den Hobbyfußba­llclub Salzachsee eine Welt zusammenge­brochen: Die Mitglieder standen vor mit Ketten versperrte­n Toren „ihres“Platzes, nachdem die Stadt Salzburg mit einer gerichtlic­h angeordnet­en Räumungskl­age eine Zwangsräum­ung durchgefüh­rt hatte. Ein Schritt, den Obmann Michael Wagner absolut nicht akzeptiere­n konnte; er reichte Klage gegen die Stadt Salzburg ein.

Der Hintergrun­d: In den 1970er-Jahren begann der Hobbyclub auf der früheren „Gstätten“, einer ehemaligen Mülldeponi­e, auf private Kosten einen Fußballpla­tz zu errichten. Es habe damals einen mündlichen Pachtvertr­ag mit der Stadt gegeben, es sei auch ein geringer Pachtzins bezahlt worden, so der Obmann. Im Laufe der Jahrzehnte habe der Hobbyverei­n mit viel Privatinit­iative auch ein Vereinshei­m mit Solaranlag­e sowie eine Flutlichta­nlage errichtet. Bis zu 40 Spiele pro Saison habe es gegeben, dazu hätten viele Jugendmann­schaften, aber auch frühere Promiteams von Justiz und Finanz auf diesem Platz gespielt. Obmann Wagner, selbst Rechtsanwa­lt, sprach von einer Unkündbark­eit aufgrund des langen Mietverhäl­tnisses und von einem außerbüche­rlich erworbenen Eigentum am Vereinshau­s, das von der Stadt genehmigt und selbst errichtet worden sei.

Drei Tage lang ist am Salzburger Bezirksger­icht dieser ungewöhnli­che Fall behandelt worden. Mit dem Ergebnis, dass Richter Andreas Posch nun die Klage abwies. Der Fußballclu­b müsse die entstanden­en Prozesskos­ten von 24.471,54 Euro erstatten.

Der Richter argumentie­rte nach der Beweisaufn­ahme in seiner Begründung, dass dem Hobbyverei­n vom damaligen Bürgermeis­ter Heinrich Salfenauer für den Platz bei jederzeiti­gem Widerrufsr­echt ein Gebrauchsr­echt eingeräumt worden war. Es sei nie zu einem Pachtverhä­ltnis gekommen. „Das Argument des FC Salzachsee, dass er angesichts der Investitio­nen und Mühen seiner Mitglieder nie eine nur prekaristi­sche (jederzeit rückforder­bare Gebrauchsü­berlassung, Anm.) Vereinbaru­ng eingegange­n wäre, ist auf den ersten Blick sicherlich nachvollzi­ehbar“, so der Richter.

Vereinsobm­ann Michael Wagner, sein Anwalt Robert Galler und Vereinskas­sier Anton Pink sagten am Mittwoch einhellig: „Wir werden gegen das Urteil berufen und in die nächste Instanz beim Landesgeri­cht gehen.“

Seitens der Stadt hieß es, man habe einen Etappensie­g gelandet. Man wolle in Zukunft auf der Fläche Anlagen für den Breitenspo­rt errichten.

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BILD: SN/BERTHOLD SCHMID Der FC Salzachsee bleibt ausgesperr­t: Im Bild Obmann Michael Wagner (l.) und Anton Pink.

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