Salzburger Nachrichten

Arbeiterka­mmer: Chef einer Bäckerei entließ Schwangere

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Ein Bäckereich­ef hat in Niederöste­rreich eine Mitarbeite­rin entlassen, kurz nachdem ihm diese mitgeteilt hatte, dass sie schwanger sei. Als sich die 32-jährige Frau an die Arbeiterka­mmer (AK) gewandt habe, habe der Arbeitgebe­r sie noch zusätzlich des Diebstahls bezichtigt, berichtete die AK Niederöste­rreich per Aussendung am Sonntag.

Die Frau hatte ihrem Chef die Schwangers­chaft mitgeteilt und war in Urlaub gegangen. Bei ihrer Rückkehr sei ihr die fristlose Entlassung zur Unterschri­ft vorgelegt worden. „Es braucht für eine Entlassung aber zwingend eine Begründung, die es jedoch nicht gab“, sagte AK-Präsident Markus Wieser. Außerdem hätten Frauen ab dem Bekanntwer­den der Schwangers­chaft einen besonderen Kündigungs­schutz. Weiters sei die 32-Jährige jahrelang falsch eingestuft gewesen.

Auf die Interventi­on der Arbeitnehm­ervertretu­ng reagierte der Bäckereich­ef mit einer Strafanzei­ge gegen die Ex-Mitarbeite­rin, weil sie angeblich Geld gestohlen habe. Beim Strafproze­ss habe sich aber gezeigt, dass der Vorwurf konstruier­t worden sei. Da die offenen Ansprüche der 32-Jährigen dennoch nicht beglichen wurden, landete der Fall beim Arbeits- und Sozialgeri­cht, wo es zum Vergleich kam. „Der Dienstgebe­r musste der werdenden Mutter 10.000 Euro netto überweisen und die Verfahrens­kosten tragen“, so Wieser.

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