Wahlkampfkosten: Mayr erhält 90.000 Euro retour
Mit 1,7 Prozent hat die Liste von Ex-Landesrat Hans Mayr den Einzug in den Landtag klar verfehlt. Allerdings erhält die Partei eine Wahlkampfkostenrückerstattung, weil mehr als ein Prozent der Stimmen erreicht wurden. Die Formel für diese Berechnung ist im Salzburger Parteienförderungsgesetz beschrieben und ziemlich kompliziert. Denn die Rückerstattung von Wahlkampfkosten muss aus den 36 Sockelbeträgen (zu je 132.050 Euro) dividiert durch die erreichten Stimmen der im Landtag vertretenen Parteien berechnet werden. Dies muss noch multipliziert werden mit den Stimmen, die die Liste Hans Mayr erreicht hat. Das wären vor Auszählung der Wahlkarten 4380 Stimmen. Und das wiederum sollte unter dem Strich eine Summe von rund 90.000 Euro ergeben, die die Liste als Wahlkampfkosten-Rückerstattung vom Land bekommt.
Der stellvertretende ListenObmann Erwin Seeauer sagt: „Es war enttäuschend. Wir hätten uns mehr erwartet, aber es ist so.“Für Freitagnachmittag hat die Salzburger Bürgergemeinschaft (SBG) eine Sitzung einberufen. Dann werde entschieden: „Entweder aufhören oder weitermachen. Und wenn Weitermachen, dann ist die Frage, mit wem.“Derzeit sei alles offen. Theoretisch würden ja noch Gemeinderatswahlen 2019 kommen, sagt Seeauer. Im Wahlkampf habe man rund 150.000 Euro ausgegeben. „Aber wegen der Wahlkampfkostenrückerstattung sind wir nicht angetreten“, sagt Seeauer.
Die FPS von Karl Schnell hat den Einzug in den Landtag nur knapp verfehlt. Laut Auskunft der Finanzabteilung hat auch die FPS Anspruch auf eine Rückerstattung – in diesem Fall auf 232.000 Euro, wenn die Kosten belegt werden können.