Staatsanwalt ermittelt gegen Lokführerin
Nach dem Unglück am Hauptbahnhof steht eine Lokführerin im Visier der Justiz. Es geht um fahrlässige Körperverletzung und Gemeingefährdung.
Nach dem folgenschweren Zugunglück am vergangenen Freitag am Salzburger Hauptbahnhof hat die Staatsanwaltschaft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen eine 41-jährige Lokführerin eingeleitet. „Die Frau wird inzwischen als Beschuldigte geführt. Es geht um den Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung und fahrlässigen Gemeingefährdung“, sagte Robert Holzleitner, Sprecher der Staatsanwaltschaft (StA), am Montag auf SN-Anfrage.
Menschliches Versagen stehe als mögliche Unfallursache im Raum, so Holzleitner. Ob die beschuldigte Triebfahrzeugführerin „kurz nicht richtig reagiert“habe, werde nun geprüft. Der mit dem Fall befasste Staatsanwalt habe auch einen Gerichtssachverständigen aus dem Bereich Ei- senbahnwesen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.
Bekanntlich waren am Freitag um 4.46 Uhr früh Waggons zweier Nachtzüge beim routinemäßigen Zusammenkoppeln kollidiert. Die 41-jährige Triebfahrzeugführerin manövrierte dabei mit einer Verschublok sieben Waggons des einen Nachtzugs auf die sechs stehenden Waggons des anderen. Trotz verhältnismäßig geringer Geschwindigkeit – angeblich rund 25 km/h – kam es zu einem heftigen Aufprall. Waggons beider Züge wurden teils erheblich beschädigt und insgesamt 54 Personen verletzt, zwei davon laut Staatsanwaltschaft schwer. Auch die nun als Beschuldigte geführte Lokführerin wurde leicht verletzt und im Krankenhaus behandelt. Medienberichte, wonach ein Schwächeanfall der 41-jährigen Frau den Unfall ausgelöst habe, kommentierte StA-Sprecher Robert Holzleitner nicht.
Bereits seit dem Freitag sind auch Experten des Verkehrsministeriums, konkret der „Sicherheitsuntersuchungsstelle Schiene“, mit Untersuchungen zur Unfallursache beschäftigt. Robert Mosser, ÖBBSprecher in Salzburg: „Die behördlichen Untersuchungen laufen auf Hochtouren.“
Laut ÖBB-Statistik kommt es in Österreich pro Jahr zu zwei bis sechs Zusammenstößen von Zügen sowie zu acht bis 14 sonstigen Unfällen mit Zügen.
„Die 41-jährige Führerin der Verschublok wird als Beschuldigte geführt.“