Erfinder droht lebenslange Haft
Der 47-jährige Peter Madsen soll an Bord seines selbst gebauten U-Boots die Journalistin Kim Wall getötet haben. Er bestreitet das. Die Staatsanwaltschaft fordert eine harte Strafe.
In Dänemark wird heute, Mittwoch, das Urteil in einem der spektakulärsten Mordprozesse der vergangenen Jahre gesprochen. Der Fall löste Entsetzen aus: Im Inneren eines selbst gebauten UBoots stirbt die schwedische Journalistin Kim Wall. Ihre Leiche findet man in Einzelteilen Tage und Wochen später im Meer. Angeklagt ist der in Dänemark als exzentrisches Genie bekannte Erfinder Peter Madsen, über den im Prozess grausame Dinge zutage kommen. Die wichtigsten Fragen im Überblick: Was geschah an Bord? Das weiß nur Madsen selbst. Sicher ist lediglich, dass der Erfinder die 30-jährige Journalistin am 10. August 2017 für ein Interview mit auf sein UBoot nahm. Am nächsten Morgen sank das U-Boot, Madsen wird allein aus dem Wasser gefischt. Was wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor? Sie geht davon aus, dass der 47-Jährige in der „Nautilus“eine Sexfantasie auslebte. Er soll Wall gefesselt und mit spitzem Werkzeug auf ihren Unterleib eingestochen haben. Die Ermittler vermuten, dass ihre Schmerzen ihn erregten. Danach soll Madsen die junge Frau getötet haben – wie genau, konnten die Rechtsmediziner nicht mehr feststellen. Wahrscheinlich, sagt die Staatsanwaltschaft, habe er sie enthauptet. Das würde zu den grausamen Videos passen, die man auf Madsens Festplatte fand und die er kurz vor dem Vorfall noch im Internet anschaute. Der Erfinder wurde wegen Mordes, Missbrauchs und Leichenschändung angeklagt. Was sagt der Angeklagte? Der 47Jährige beschreibt Walls Tod als tragischen Unfall und bestreitet, sie umgebracht zu haben. Nach einem Tauchgang habe sich ein Ventil nicht richtig geöffnet. Wall sei deshalb an Abgasen erstickt, als er selbst an Deck des Boots gearbeitet habe, erklärte Madsen. Experten waren vor Gericht unterschiedlicher Meinung, ob diese Erklärung technisch plausibel ist. Es war bereits die dritte Version, die Madsen den Ermittlern auftischte. Mit den beiden anderen, so sagte er aus, habe er Walls Familie vor der grausamen Realität schützen wollen. Was kam im Prozess sonst noch zutage? Grausame Details über Madsens Persönlichkeit und Sexualleben. So hatte er nicht nur Videos echter Hinrichtungen auf seiner Festplatte, sondern träumte laut Zeugenaussagen auch davon, einen „Snuff-Porno“in seinem U-Boot zu drehen – ein Video, das einen realen Mord zur sexuellen Erregung des Zuschauers zeigt.
Madsen behauptet, diese Filme hätten für ihn nichts Sexuelles, würden ihm aber helfen, Gefühle zu empfinden. Laut einem psychologischen Gutachten ist er schwer sexuell gestört, narzisstisch und pervers. Es fehle ihm an Mitgefühl und Gewissen. Er könne eine Gefahr für andere Menschen sein. Welche Strafe könnte Madsen erwarten? Die Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft. Das ist die Höchststrafe im dänischen Rechtssystem – sie wird aber selten für einen einzelnen Mord verhängt. Wenn das Gericht Madsen für schuldig befindet, lebenslang aber nicht für angemessen hält, könnte es eine Haftstrafe von zwölf bis 16 Jahren verhängen. Die Staatsanwaltschaft hat für diesen Fall Sicherungsverwahrung beantragt, was in Dänemark eine zeitlich unbegrenzte Strafe ist, die aber regelmäßig überprüft wird. Im Schnitt sitzen lebenslang Verurteilte und Sicherungsverwahrte rund 15 Jahre im Gefängnis. Die Verteidigung wiederum fordert, dass Madsen vom Mord- und Missbrauchsvorwurf freigesprochen wird. Es gebe keine Beweise für seine Schuld, sagte seine Verteidigerin. Übrig blieben dann sechs Monate Gefängnis, weil der Erfinder zugibt, Walls Leiche nach dem Unglück zersägt und damit geschändet zu haben.