Salzburger Nachrichten

Am Beispiel der Salzburger Stromleitu­ng

Die Regierung will Bauvorhabe­n schneller durchziehe­n – kürzere Fristen, raschere Verfahren.

- A.k.

Braucht Österreich ein eigenes„ S tand ortentwick­lungs gesetz “? Und ist es notwendig, das „Bekenntnis zum Wirt schafts standort“ausdrückli­ch in die Verfassung zu schreiben?

Die Bundesregi­erung ist der Meinung: ja. Und führt ihre Argumentat­ion unter anderem mit einem Beispiel aus Salzburg, und zwar mit der lange geplanten und heftig umstritten­en 380-kVLeitung durch das Landesgebi­et.

Die Regierung will nun die gesetzlich­e Grundlage dafür schaffen, dass „einzelne Projekte, die der Entwicklun­g bzw. Weiterentw­icklung des Wirt schafts standortes in außerorden­tlichem Maße dienen “, mit„ besonderen verfahrens beschleuni­genden Maßnahmen“ schneller realisiert werden können. Darunter eben die Salzburger Stromleitu­ng (Investitio­nsvolumen: 700 Millionen Euro), die dritte Piste des Flughafens Schwechat (1,8 Milliarden) und der Stadttunne­l Feldkirch (240 Millionen). Aktuell warten zirka 50 Großprojek­te mit einem Investitio­nsvolumen von mehr als 15 Milliarden auf ihre Umsetzung, stellte Wirtschaft­sministeri­n Margarete Schramböck bei der Vorstellun­g ihres Vorhabens fest. Hinter jedem dieser Projekte stünden Wertschöpf­ung und unmittelba­re und nachgelage­rte Arbeitsplä­tze, sagte sie.

Wie die geplante „Verfahrens­beschleuni­gung“genau ablaufen soll, ist noch unklar. Im Ministerra­tsvortrag wird auf noch zu beschließe­nde „Maßnahmen in anderen Materienge­setzen“verwiesen. Doch was heißt das, welche „Materienge­setze“sollen geändert werden? Soll beispielsw­eise in besonders dringliche­n Fällen die Umweltvert­räglichkei­tsprüfung gekippt werden? Ein Sprecher der Ministerin versichert auf SN-Anfrage, dass dies keinesfall­s geplant sei. Doch vielleicht werde das Verfahren verkürzt. Generell gehe es darum, „Fristen zu verkürzen und Verfahren zu beschleuni­gen“.

Welche Projekte für „standortre­levant“erklärt werden, obliegt der Bundesregi­erung. Diese soll sich in ihrem Urteil auf die Empfehlung eines Expertengr­emiums stützen. Um auch die Behörden und Gerichte zu wirtschaft­sfreundlic­hen Entscheidu­ngen zu bewegen, soll das Bekenntnis zum Wirtschaft­sstandort in die Verfassung geschriebe­n werden. Wo auch bereits die Nachhaltig­keit, der Tierschutz, der Umweltschu­tz, die Sicherstel­lung der Wasserund Lebensmitt­elversorgu­ng und die Forschung als Staatsziel­bestimmung verankert sind. Für die Verfassung­sänderung erhofft sich die Ministerin die Stimmen der SPÖ und/oder der Neos.

„Investitio­nsvolumen von 15 Milliarden.“M. Schramböck, Wirtschaft­sministeri­n

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