Am Beispiel der Salzburger Stromleitung
Die Regierung will Bauvorhaben schneller durchziehen – kürzere Fristen, raschere Verfahren.
Braucht Österreich ein eigenes„ S tand ortentwicklungs gesetz “? Und ist es notwendig, das „Bekenntnis zum Wirt schafts standort“ausdrücklich in die Verfassung zu schreiben?
Die Bundesregierung ist der Meinung: ja. Und führt ihre Argumentation unter anderem mit einem Beispiel aus Salzburg, und zwar mit der lange geplanten und heftig umstrittenen 380-kVLeitung durch das Landesgebiet.
Die Regierung will nun die gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass „einzelne Projekte, die der Entwicklung bzw. Weiterentwicklung des Wirt schafts standortes in außerordentlichem Maße dienen “, mit„ besonderen verfahrens beschleunigenden Maßnahmen“ schneller realisiert werden können. Darunter eben die Salzburger Stromleitung (Investitionsvolumen: 700 Millionen Euro), die dritte Piste des Flughafens Schwechat (1,8 Milliarden) und der Stadttunnel Feldkirch (240 Millionen). Aktuell warten zirka 50 Großprojekte mit einem Investitionsvolumen von mehr als 15 Milliarden auf ihre Umsetzung, stellte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck bei der Vorstellung ihres Vorhabens fest. Hinter jedem dieser Projekte stünden Wertschöpfung und unmittelbare und nachgelagerte Arbeitsplätze, sagte sie.
Wie die geplante „Verfahrensbeschleunigung“genau ablaufen soll, ist noch unklar. Im Ministerratsvortrag wird auf noch zu beschließende „Maßnahmen in anderen Materiengesetzen“verwiesen. Doch was heißt das, welche „Materiengesetze“sollen geändert werden? Soll beispielsweise in besonders dringlichen Fällen die Umweltverträglichkeitsprüfung gekippt werden? Ein Sprecher der Ministerin versichert auf SN-Anfrage, dass dies keinesfalls geplant sei. Doch vielleicht werde das Verfahren verkürzt. Generell gehe es darum, „Fristen zu verkürzen und Verfahren zu beschleunigen“.
Welche Projekte für „standortrelevant“erklärt werden, obliegt der Bundesregierung. Diese soll sich in ihrem Urteil auf die Empfehlung eines Expertengremiums stützen. Um auch die Behörden und Gerichte zu wirtschaftsfreundlichen Entscheidungen zu bewegen, soll das Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort in die Verfassung geschrieben werden. Wo auch bereits die Nachhaltigkeit, der Tierschutz, der Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasserund Lebensmittelversorgung und die Forschung als Staatszielbestimmung verankert sind. Für die Verfassungsänderung erhofft sich die Ministerin die Stimmen der SPÖ und/oder der Neos.
„Investitionsvolumen von 15 Milliarden.“M. Schramböck, Wirtschaftsministerin