Vernichtende Kritik am Verkehrsverbund
Nicht mit dem Prinzip der Sparsamkeit und den Grundsätzen ordentlicher Buchführung vereinbar: Landesrechnungshof zerpflückt Gebarung.
SALZBURG. 155 Seiten umfasst der Bericht des Landesrechnungshofs zur Salzburger Verkehrsverbund Gesellschaft (SVG). Der Bericht betrifft die Jahre 2010 bis 2015 und spart nicht mit Kritik. So sei das Budget für Werbung 2015 um rund 304.000 Euro überschritten worden. Vor allem der Aufwand von 90.000 Euro für die 20-Jahr-Feier des Verkehrsverbundes sei nicht mit dem Prinzip der Sparsamkeit vereinbar. Bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts sei 2014 ein „unangemessen hoher Beratungsaufwand“von 595.265 Euro netto entstanden. Der Anwalt war ohne konkrete Vereinbarung bezüglich Umfang von Leistung und Honorar engagiert worden. 2015 einigte man sich in einem Vergleich auf 339.000 Euro. Mit „erheblichem finanziellen Aufwand“, nämlich rund 57.000 Euro für Abfertigungen und Mitarbeitervorsorgekassen, verbunden war laut Prüfern auch die vorzeitige Auflösung des Dienstvertrags mit dem bis Dezember 2013 tätigen Geschäftsführer. Er erhielt eine freiwillige Abfertigung von sechs Monatsgehältern sowie eine Prämie von zwei Monatsgehältern für das Jahr 2013. Eine Dokumentation über die entsprechende Zielerreichung lag laut Rechnungshof nicht vor.
Außerdem: In mehreren Fällen habe der Verkehrsverbund gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung verstoßen. Es fehle eine gesamthafte Darstellung des internen Kontrollsystems. Die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke durch Wirtschaftsprüfer für die Jahresabschlüsse 2014 und 2015 seien „nicht nachvollziehbar“, eine Beurteilung der Vermögenslage des Unternehmens nur „eingeschränkt möglich“, eine aussagekräftige Analyse der Gewinn-und-Verlust-Rechnung anhand der Jahresabschlüsse „nicht möglich“. Das halten die Prüfer in ihrem Bericht fest.
Helmut Naderer, der noch als Team-Stronach-Klubobmann den Prüfauftrag eingebracht hatte: „Das ist harte Kritik, vielleicht setzt der neue Landtag einen Untersuchungsausschuss ein.“
In ihrer Stellungnahme an den Rechnungshof erklärten Verkehrsverbund-Geschäftsführung und Amt der Landesregierung, dass einzelne Empfehlungen umgesetzt werden oder bereits umgesetzt wurden.
Freiwillige Abfertigung für Ex-Geschäftsführer