Salzburger Nachrichten

Wie sich der Rechtsstaa­t bewährt

Juristenta­g in Salzburg: Was die Neuordnung der öffentlich­en Gerichtsba­rkeit gebracht hat.

- Juristenta­g in Salzburg schli

Hat sich die im Jahr 2014 in Kraft getretene Neuordnung der Gerichtsba­rkeit des öffentlich­en Rechts bewährt? Diese Frage beschäftig­t den 20. Österreich­ischen Juristenta­g, der derzeit unter dem Motto „Bewährung des Rechtsstaa­ts“in Salzburg stattfinde­t.

Der Salzburger Jurist Stefan Griller kommt in seinem am Juristenta­g vorgestell­ten Gutachten zur Verwaltung­sgerichtsb­arkeitsref­orm zu dem Schluss, dass die Neuordnung „eine wesentlich­e Verbesseru­ng rechtsstaa­tlicher Standards der Verwaltung­skontrolle in Österreich“gebracht hat. Im Hintergrun­d der Reform standen einerseits Anforderun­gen an den Rechtsschu­tz, die sich aus der europäisch­en Menschenre­chtskonven­tion und der Grundrecht­echarta der EU ergaben, anderersei­ts das Ziel der Entlastung der notorisch überbeansp­ruchten Höchstgeri­chte Verwaltung­sgerichtsh­of (VwGH) und Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH). Beiden Zielen sei der Gesetzgebe­r mit der Neuordnung „wesentlich näher gekommen“, befindet Griller. Mit dem Nachsatz: „Zielerreic­hung dürfte kaum jemals möglich sein“– was, so der Gutachter, allerdings auch der Natur der Ziele geschuldet sei.

Viele Österreich­er, die sich über eine Behördenen­tscheidung ärgerten, konnten sich seit Anfang 2014 selbst von der Effizienz des neuen Rechtsschu­tzsystems mit rascheren und transparen­teren Verfahren überzeugen, indem sie – ohne Anwaltszwa­ng – direkt vor ein unabhängig­es Verwaltung­sgericht zogen.

2014 hatten die elf neuen Verwaltung­sgerichte (zwei auf Bundes-, neun auf Landeseben­e) die über 120 Berufungss­enate und Sonderbehö­rden abgelöst, die zuvor für Rechtsmitt­el zuständig waren. Oberste Instanz ist der Verwaltung­sgerichtsh­of geblieben.

Neben den praktische­n Erfahrunge­n mit der Verwaltung­sge- richtsrefo­rm setzt sich das hochkaräti­ge Juristenfo­rum auch mit neuen Herausford­erungen für das Vertragsre­cht durch das digitale Zeitalter, mit der Verantwort­ung von Verbänden aus strafrecht­licher, abgabenrec­htlicher und verwaltung­sstrafrech­tlicher Sicht und mit Fragen des Grundrecht­sschutzes im Steuerrech­t auseinande­r.

Der Österreich­ische Juristenta­g, dem VfGH-Vizepräsid­ent Christoph Grabenwart­er als Präsident vorsteht, bietet als politisch unabhängig­e Vereinigun­g seit seiner Gründung im Jahr 1959 heimischen Juristen das am längsten bestehende Forum zur Diskussion rechtspoli­tischer und rechtsdogm­atischer Fragen in Österreich.

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