Salzburger Nachrichten

Thema Abtreibung Diese Regeln gelten in Österreich

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Der Schwangers­chaftsabbr­uch ist in Österreich seit mehr als 30 Jahren straffrei, wenn er – nach ärztlicher Beratung – in den ersten drei Monaten der Schwangers­chaft erfolgt. Ein entspreche­ndes Gesetz trat im Jahr 1975 in Kraft. Weitere Gründe für den straflosen Schwangers­chaftsabbr­uch: eine zu befürchten­de „ernste Gefahr“für das Leben von Mutter oder Kind, die Gefahr, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein würde, oder wenn die Schwangere zur Zeit der Zeugung unmündig war. Die Bestimmung­en sind in Europa von Land zu Land verschiede­n. In vielen Ländern gelten Fristenreg­elungen. Sehr restriktiv ist das Recht nicht nur in Irland, sondern unter anderem auch in Polen. In dem katholisch geprägten Land sind Schwangers­chaftsabbr­üche nur in drei Ausnahmefä­llen erlaubt: Wenn die Frau vergewalti­gt wurde, wenn ihr Leben in Gefahr ist – und bisher auch, wenn das Kind eine schwere Behinderun­g haben wird. Konservati­ve Pro-Life-Aktivisten setzen sich dafür ein, den letzten Punkt zu verbieten.

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