Thema Abtreibung Diese Regeln gelten in Österreich
Der Schwangerschaftsabbruch ist in Österreich seit mehr als 30 Jahren straffrei, wenn er – nach ärztlicher Beratung – in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft erfolgt. Ein entsprechendes Gesetz trat im Jahr 1975 in Kraft. Weitere Gründe für den straflosen Schwangerschaftsabbruch: eine zu befürchtende „ernste Gefahr“für das Leben von Mutter oder Kind, die Gefahr, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein würde, oder wenn die Schwangere zur Zeit der Zeugung unmündig war. Die Bestimmungen sind in Europa von Land zu Land verschieden. In vielen Ländern gelten Fristenregelungen. Sehr restriktiv ist das Recht nicht nur in Irland, sondern unter anderem auch in Polen. In dem katholisch geprägten Land sind Schwangerschaftsabbrüche nur in drei Ausnahmefällen erlaubt: Wenn die Frau vergewaltigt wurde, wenn ihr Leben in Gefahr ist – und bisher auch, wenn das Kind eine schwere Behinderung haben wird. Konservative Pro-Life-Aktivisten setzen sich dafür ein, den letzten Punkt zu verbieten.