Vereinheitlichung der Honorare für Ärzte
Einheitliche Leistungen – BVA und SVA haben Selbstbehalte und daher zum Teil zu Recht höhere Leistungen – für alle in einer Kasse klingt gut, aber: Worüber niemand schreibt: Auch die Honorierung der ärztlichen Leistung sollte vereinheitlicht werden, oder kann jemand erklären, warum ein Zahnarzt für ein PanoramaRöntgen von den Gebietskassen 33,70 Euro, von der SVA 38,50 Euro und von der KFA Wien 39,20 Euro bekommt?! Vielleicht könnte man auch nachdenken, ob die Lust junger Kollegen auf Kassenverträge nicht deshalb schwindet, weil z. B. für eine Beratungssitzung 12,80 Euro bezahlt wird – maximal zwei Mal im Jahr und nur, wenn keine andere Leistung erfolgt (nicht einmal ein Röntgen). Ein Skandal seit Jahren! Dr. med. Georg Sams Facharzt für ZMK, 1010 Wien