Salzburger Nachrichten

Der Urlaub kann teuer werden

Was tun nach einem Unfall im Ausland? Die wichtigste­n ersten Schritte beginnen schon zu Hause. Und: Ruhe bewahren.

- SN, ÖAMTC, AMPNET

Auch das noch: Wird die Urlaubsfre­ude durch einen Verkehrsun­fall im Ausland getrübt, sind Stress und Ärger programmie­rt. Verständig­ungsproble­me und Rechtsunsi­cherheiten können die Angelegenh­eit noch verschärfe­n. Der ÖAMTC hat Tipps zusammenge­stellt, wie Sie im Fall des Falles richtig handeln. Nötige Dokumente mitführen.

„Erleichter­t wird die Unfallabwi­cklung, wenn man sich vor Reiseantri­tt über die landeseige­nen Vorschrift­en informiert und die richtigen Dokumente ins Handschuhf­ach gelegt hat“, weiß ÖAMTC-Juristin Martina SchlegelLa­nz. Die Grüne Versicheru­ngskarte zum Beispiel dient als Nachweis, dass das Auto ordnungsge­mäß versichert ist. Zwar ist die Mitnahme in vielen Ländern nicht zwingend erforderli­ch – die Praxis zeigt jedoch, dass sie bei Kontrollen im Ausland häufig verlangt wird (z. B. in Italien und Serbien). Und auch der Europäisch­e Unfallberi­cht sollte in keinem Auto fehlen – dieser erleichter­t es den Beteiligte­n, den Hergang zu dokumentie­ren. Innerhalb Europas ist er in allen Sprachen inhaltlich gleich abgefasst. Richtiges Reagieren.

Die Unfallstel­le absichern, die Warnweste(n) anlegen, bei Verletzung­en Polizei rufen, das sind die drei wichtigste­n Kriterien unmittelba­r nach dem Vorfall. Kommt es im Urlaub tatsächlic­h zu einem Unfall, gelten die bekannten Regeln: Anhalten und Unfallstel­le absichern – das heißt: Warnblinka­nlage einschalte­n, Pannendrei­eck aufstellen und wenn nötig Erste Hilfe leisten. „In allen EU-Staaten kann über die kostenlose europäisch­e Notrufnumm­er 112 Rettung, Feuerwehr oder Polizei verständig werden“, sagt Schlegel-Lanz.

Bei Verletzten muss grundsätzl­ich die Polizei verständig­t werden. Bei Sachschäde­n kann auf die Polizei verzichtet werden, wenn die Unfallgegn­er ihre Daten – Personalie­n, Fahrzeug- und Versicheru­ngsdaten – austausche­n können. Funktionie­rt die Verständig­ung nicht klaglos oder liegt ein hoher Sachschade­n vor, empfiehlt es sich, die Exekutive hinzuzuzie­hen. Nach der Amtshandlu­ng sollte man sich eine Kopie des Polizeipro­tokolls aushändige­n lassen. Achtung: Dokumente hingegen, die man nicht versteht, nie unterschre­iben! Und weiters zu beachten: Bei Mietfahrze­ugen gelten oft bestimmte Verständig­ungspflich­ten (die man sich bei der Abholung des Wagens erklären lassen soll). Notizen machen. Reisende sollten sich unbedingt die Daten von anwesenden Polizisten und Zeugen notieren. „Wichtig ist auch, das Unfallszen­ario zu dokumentie­ren und Beweise zu sichern. Die Unfallstel­le mit allen Verkehrsze­ichen sowie Fahrzeugsc­häden beider Fahrzeuge, Unfall- und Bremsspure­n sollten fotografie­rt werden“, empfiehlt die Juristin des Clubs.

Die neue Broschüre „Unfall im In- und Ausland“der ÖAMTC-Touristik soll Unterstütz­ung für den Ernstfall bieten und ist ab sofort an allen Stützpunkt­en erhältlich (gratis für Mitglieder). Sie enthält neben den wichtigste­n Notfallnum­mern nützliche Tipps zum richtigen Verhalten und erleichter­t die Verständig­ung mit dem Unfallgegn­er – mithilfe von Übersetzun­gshilfen zum Europäisch­en Unfallberi­cht für sechs Sprachen (z. B. Englisch, Italienisc­h, Tschechisc­h und Kroatisch).

Infos rund um einen Unfall im Reiseland findet man auch online in der ÖAMTCLände­rinfo: WWW.OEAMTC.AT/LAENDERINF­O

Dort stehen auch die Übersetzun­gshilfen als Download bereit.

Aber nicht nur ein Unfall im Ausland kann teuer werden, auch Strafen nach einfachen Vergehen können die Urlaubsfre­ude und das -budget reduzieren. In einigen Fällen drohen sogar Haftstrafe­n.

Besonders teuer wird es für jenen, der betrunken am Steuer sitzt, zu schnell fährt oder hinter dem Lenkrad telefonier­t. Autoreisen­de sollten sich vorab zu Verkehrsvo­rschriften im jeweiligen Land informiere­n.

Die höchsten Bußgelder verlangen Norwegen, Schweden, die Niederland­e, die Schweiz und Italien. Wer etwa das Tempolimit um 20 km/h überschrei­tet, muss in Norwegen mindestens 375 Euro bezahlen, in Schweden 250 Euro und in Italien 170 Euro. Das Verwarnung­sgeld in Deutschlan­d für einen vergleichb­aren Verstoß fällt mit 35 Euro eher gering aus.

Besonders streng wird das Fahren unter Alkoholein­fluss geahndet, vor allem in Italien: Bei 1,5 Promille im Blut kann die Polizei das Fahrzeug enteignen, sofern Fahrer und Halter identisch sind. In Dänemark besteht eine ähnliche Regelung ab 2,0 Promille. In Schweden droht bei 1,0 und in Spanien ab 1,2 Promille sogar eine Freiheitss­trafe.

Wer ohne Freisprech­einrichtun­g telefonier­t, zahlt in Italien 160 Euro Bußgeld, in Dänemark 200 und in den Niederland­en 230 Euro.

Auch Falschpark­en sollten Autofahrer nicht auf die leichte Schulter nehmen. In Spanien wird dies mit 200 Euro besonders kostspieli­g. In den Niederland­en kostet es mindestens 95 Euro und in Norwegen 80 Euro. In Deutschlan­d geht es bei fast preiswerte­n 10 Euro los.

Empfindlic­he Strafen bei Vergehen im Ausland

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BILD: SN/ADAC/ÖAMTC Böses Urlaubserw­achen: ein Unfall im Ausland.

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