Ehemaliger Vorgesetzter von klagendem Ex-Polizeijuristen bestreitet Mobbingvorwurf entschieden.
Wie in den SN berichtet, hat ein seit Herbst 2015 pensionierter Polizeihofrat, ehemals auch Leiter des Strafamts in der Landespolizeidirektion, die Republik (als Rechtsträger seines Ex-Dienstgebers) auf 115.000 Euro Entschädigung geklagt. Neben erlittenem Verdienstentgang wegen ungerechtfertigter Suspendierung, späterer Versetzung und schließlich Pensionierung im Alter von erst 57 Jahren spricht der Kläger auch von Mobbing durch mehrere Ex-Vorgesetzte.
Die Amtshaftungsklage des ExPolizeijuristen wird bereits seit Oktober 2017 am Landesgericht vor Zivilrichter Andreas Wiesauer verhandelt. Am Montag sagte nun ein ehemaliger Vorgesetzter des Klägers – auch Polizeijurist und derzeit Leiter einer großen Abteilung bei der Salzburger Exekutive – als Zeuge aus. Er wies den Vorwurf, er habe den Kläger in dessen Funktion als Referent und dann Leiter des Strafamts (2012 bis 2014) durch willkürliche Weisungen schikaniert und sich auf diesen „eingeschossen“, scharf zurück: „Ich hatte keine persönlichen Probleme mit ihm, es war mit ihm vom persönlichen her lange sogar recht angenehm.“Allerdings, so der Ex-Vorgesetzte über den Kläger, „waren bei ihm zunehmend fachliche Mängel erkennbar“. Die Behauptung des Klägers, der Zeuge habe mit ihm nur per schriftlicher Weisung kommuniziert, bestritt dieser entschieden: „Wenn etwas nicht gepasst hat, hab ich ihm immer zuerst mündlich eine Anordnung gegeben. Erst als er diese ignorierte, erteilte ich eine schriftliche Weisung. Die hat er leider oft auch nicht befolgt.“Der Zeuge betonte auch, „dass sich der Kläger viele Akten nicht einmal angeschaut hat“. Apropos Weisung: Der Ex-Polizeihofrat stand 2016 sogar wegen Amtsmissbrauchs vor dem Strafgericht, weil er laut Anklage 575 Verwaltungsstrafakten entgegen entsprechender Weisungen nicht bearbeitet oder die Verfahren zu Unrecht eingestellt habe. Er wurde aber rechtskräftig freigesprochen – laut Strafgericht sei vorsätzliches Fehlverhalten nicht nachweisbar.
Allerdings: Die Anwälte auf Beklagtenseite – also vom ExDienstgeber und von den des Mobbings bezichtigten Ex-Vorgesetzten – sagten am Montag, dass seit 26. März 2018 ein Disziplinarerkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vorliege, wonach der Kläger damals mehrmals Weisungen „rechtswidrig nicht befolgt“und ein „anstandswidriges Verhalten gegenüber Vorgesetzten“gezeigt habe. Dieses Erkenntnis – demzufolge der Ex-Polizeijurist 4500 Euro Strafe zahlen muss, sei noch nicht rechtskräftig, so die Anwältin des Klägers: Man habe außerordentliche Revision eingelegt. Prozessfortsetzung heute, Dienstag.