Mietzuschüsse nun doch erlaubt
Westliche Bundesländer, Wien und Armutskonferenz machten gegen Kürzungen mobil. Bundesregierung lenkte Donnerstagnachmittag ein.
Nach heftigen Protesten machte die Regierung einen Rückzieher bei der Mindestsicherung. Von einer Obergrenze ist nicht mehr die Rede.
Feiertäglicher Paukenschlag bei der Mindestsicherung. Nach massiver Kritik durch Wien, die westlichen Bundesländer und die Armutskonferenz machte die Bundesregierung am Donnerstagnachmittag einen Rückzieher: Man werde den Ländern nun doch keine starren Maximalbeträge für die Mindestsicherung vorgeben, hieß es in einer „Klarstellung“von Regierungssprecher Peter Launsky. Die Mietzuschüsse seien nicht von der Mindestsicherungsregelung umfasst, den Ländern stehe es weiterhin frei, diese zu gewähren.
Bei der Regierungsklausur hatte die schwarz-blaue Koalition ihr Reformmodell als „Obergrenze“für die Länder bezeichnet. In den westlichen Ländern und in Wien hätte das teils massive Kürzungen bedeutet. Mittwoch und Donnerstag kam es daher zu heftigen Protesten.
Die Regierungspläne bedeuteten für die meisten betroffenen Familien weniger Geld, stellte die Armutskonferenz fest. Sogar Familien mit zwei Elternteilen und nur einem Kind erhielten weniger. Das erste Kind würde zwar etwas höhere Zuschüsse bekommen (216 statt z. B. 155 Euro in der Steiermark), die Eltern aber weniger (1208 statt 1295 Euro). Der Verlust der Eltern fresse das Plus beim ersten Kind auf.
Alleinerzieherinnen würden – entgegen der Darstellung der Regierung – in vielen Fällen nicht von der Neuregelung profitieren. Zwar würden alleinerziehende Mütter und Väter mit zwei Kindern in fünf Bun- desländern künftig mehr Geld erhalten. In Salzburg, Tirol und Vorarlberg sowie in Wien wäre es aber weniger, wenn die Mietzuschüsse wegfielen.
Für die „Westachse“hatte der der Tiroler ÖVP-Klubobmann Jakob Wolf bereits am Mittwoch Widerstand angekündigt. Klar sei, dass die Bundesländer Spielräume bräuchten, um unterschiedliche Wohn- und Lebenshaltungskosten abzudecken. Der Salzburger Soziallandesrat Heinrich Schellhorn (Grüne) sagte den SN: „Wohnkosten sind im Westen höher. Das muss in der Mindestsicherung durch flexible Beträge abgebildet werden.“
Auch der Wiener Gesundheitsund Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) hatte am Donnerstagvormittag die von der Bundesregierung vorgelegten Zahlen korrigiert. Eine österreichische Alleinerzieherin mit zwei Kindern in Wien habe nicht wie behauptet bisher 1174 Euro erhalten, sondern bis zu 1451,50 (inkl. 122,48 Euro Mietbeihilfe).