Schüsse in Disco lösten Panik aus
23-Jähriger schoss mit Schreckschusspistole ins Lokal hinein – Prozess.
SALZBURG.Ein sechs Mal vorbestrafter Pongauer – Österreicher mit kosovarischen Wurzeln – hatte im Dezember 2017 durch Schüsse aus einer Schreckschusspistole eine Massenpanik in einem Nachtlokal in Wals ausgelöst. Viele er 100 Lokalgäste waren, aufgeschreckt von den Knallgeräuschen, ins Freie geflüchtet, drei Personen wurden verletzt.
Am Dienstag saß der Schütze am Landesgericht auf der Anklagebank. Neben vorsätzlicher Gemeingefährdung wurde ihm auch Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Nötigung angelastet. Ebenso angeklagt: ein gleichaltriger serbischer Freund von ihm.
Die Angeklagten und ein gesondert verfolgter weiterer Pongauer gingen damals gemeinsam fort und fuhren in die besagte Disco nach Wals. Im Lokal kam es nach Mitternacht zu einer Schlägerei, an der neben dem zweitbeschuldigten Serben auch weitere Freunde der Angeklagten beteiligt waren. „Der Zweitangeklagte mischte sich in einen Streit ein und attackierte einen Kellner. Er wurde darauf gewaltsam aus dem Lokal entfernt“, sagte Staatsanwalt Marcus Neher. Wohl aus Zorn über den Hinauswurf, so Neher, seien die Angeklagten und ihr gesondert verfolgter Bekannter mit einer Schreckschusspistole zurück zum Lokal: „Der Erstangeklagte schoss zuerst vor dem Lokal in die Luft. Beim Eingang bedrohte er dann mit der Pistole den Lokalbetreiber und Türsteher, während seine zwei Freunde Absperrbänder gegen den Wirt, die Türsteher und andere Leute warfen“, so der Staatsanwalt. Nachdem sich der Wirt und Türsteher ins Lokal zurückgezogen und dieses versperrt hatten, schlug der Erstangeklagte mit einem der Metallständer die Scheibe der Eingangstür ein. Dann gab er durch den Eingang drei bis vier Schüsse ins Innere ab, was im Lokal eine Panik auslöste. Nachsatz Nehers: „Gerade in Zeiten, wo regelmäßig von Anschlägen berichtet wird, ist das sehr brisant.“In der Disco warfen sich Gäste auf den Boden. Bei der Flucht ins Freie zogen sich mindestens drei Personen Schnittwunden zu.
Der Schütze räumte vor dem Schöffensenat (Vorsitz: Richterin Nicole Haberacker) die Schüsse ein: „Ich war in diesem Moment ohne Kopf.“Dass seine Aktion Panik ausgelöst habe, konnte er nicht nachvollziehen: „Ich habe nur in den Vorraum geschossen. Da war kein Mensch.“Auch der Serbe war prinzipiell geständig.
Das Gericht verurteilte den Erstangeklagten zu vier Jahren Gefängnis, der Zweitbeschuldigte erhielt 18 Monate teilbedingte Haft (sechs Monate unbedingt). Urteile nicht rechtskräftig.
Pistolenschütze vor Gericht teilgeständig