Swap-Urteil: Ein Jahr danach ist kein Ende in Sicht
Auf ein rechtskräftiges Urteil für Heinz Schaden und Co. heißt es weiter warten. Währenddessen läuft das nächste Ermittlungsverfahren.
SALZBURG. Ein Jahr ist vergangen, seit der Swap-Prozess am 6. Juni 2017 am Landesgericht unter Blitzlichtgewitter startete. 19 Verhandlungstage später fällte der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Anna-Sophia Geisselhofer ein Urteil mit Schuldsprüchen von ein bis drei Jahren gegen alle sieben Angeklagten – darunter Heinz Schaden, Ex-LHStv. Othmar Raus, den früheren Finanzabteilungsleiter Eduard Paulus sowie den städtischen Magistrats- und den Finanzdirektor.
Politisch hat dieses eine Jahr Salzburg maßgeblich verändert. Heinz Schaden musste als Bürgermeister abdanken und ist in der Politpension mittlerweile als Konsulent für Palfinger senior tätig. Im Schloss Mirabell regiert zum zweiten Mal nach 1945 wieder ein schwarzer Bürgermeister.
Das Swap-Urteil selbst ist auch nach elf Monaten noch nicht rechtskräftig. Es ist noch nicht einmal beim Obersten Gerichtshof in Wien gelandet, geschweige denn zur Stellungnahme bei der Generalprokuratur eingelangt. Das Landesgericht ist nach wie vor mit dem Akt befasst. Konkret gebe es einen Antrag zur Berichtigung des Protokolls, erklärt Gerichtssprecher Peter Egger. Rund 100 Seiten wurden im Vorjahr pro Verhand-
lungstag protokolliert. Macht bei 19 Verhandlungstagen rund 2000 Seiten.
Der Antrag zur Protokollberichtigung kommt von Rechtsanwalt Stefan Eder, dem Verteidiger des Magistratsdirektors. „Wir haben rund 500 durchaus relevante Fehler im Protokoll gefunden, davon haben wir 175 Stellen beanstandet, und die Protokollführerinnen haben mehr als 100 davon bereits zugestanden. Aus meiner Sicht sind auch viele schwere Fehler dabei, die mangelndes Verständnis für die Sache zeigen und bei denen ich nicht nachvollziehen kann, wieso diese bei der gerichtlichen Kontrolle nicht berichtigt wurden. Es wäre die Pflicht der Richterin gewesen, das Protokoll zu prüfen und Fehler zu berichtigen“, sagt Eder.
Über den Antrag zur Protokollberichtigung hat das Landesgericht noch nicht entschieden. Die Schriftführerinnen haben laut Egger Stellungnahmen und ergänzende Stellungnahmen abgegeben. Sollte der Antrag abgewiesen werden, wird der Verteidiger wohl vor das Oberlandesgericht ziehen. Sollte das Protokoll berichtigt werden müssen, fängt einiges von vorn an. Denn dann muss das Protokoll neu zugestellt werden, und es folgt eine neue Frist für das Einbringen der Rechtsmittel – also sowohl Nichtigkeitsbeschwerde als auch Berufung. Bis der Akt tatsächlich zum Obersten Gerichtshof wandert, könnten noch Monate verstreichen. Bis zu einer Entscheidung der OGH-Richter ebenfalls.
Heinz Schadens Anwalt Walter Müller geht davon aus, dass der OGH noch heuer entscheidet. Möglich sei die ganze Bandbreite – von einem direkten Freispruch bis hin zu einer Wiederholung des gesamten Prozesses, meint Müller. Wohin die Reise gehen könne, werde sich wohl mit der Stellungnahme der Generalprokuratur zeigen. „Die hat Gewicht“, sagt Müller. Und zu rund 80 Prozent würde der OGH dieser Stellungnahme auch folgen.
Verteidiger Stefan Eder geht ebenso davon aus, dass der OGH noch heuer mit der Causa befasst werde. Von der Rechtskraft dieses Urteils hängt viel ab. Etwa, ob die drei Beschuldigten aufseiten der Stadt über eine Million Euro an Anwaltskosten zurückerstatten müssen. Darauf hat auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft ein Auge geworfen. Mitte März langte im Schloss Mirabell ein Schreiben ein, wonach sowohl der Ex-Bürgermeister als auch die beiden Spitzenbeamten aufgrund der konstruierten SwapVersicherung erneut im Fokus eines Ermittlungsverfahrens stünden. Der Vorwurf: Untreue.
„Es wäre meine Erwartung, dass der OGH heuer noch entscheidet.“Walter Müller, Verteidiger von Ex-Bürgermeister Heinz Schaden