Salzburger Nachrichten

Swap-Urteil: Ein Jahr danach ist kein Ende in Sicht

Auf ein rechtskräf­tiges Urteil für Heinz Schaden und Co. heißt es weiter warten. Währenddes­sen läuft das nächste Ermittlung­sverfahren.

- HEIDI HUBER

SALZBURG. Ein Jahr ist vergangen, seit der Swap-Prozess am 6. Juni 2017 am Landesgeri­cht unter Blitzlicht­gewitter startete. 19 Verhandlun­gstage später fällte der Schöffense­nat unter Vorsitz von Richterin Anna-Sophia Geisselhof­er ein Urteil mit Schuldsprü­chen von ein bis drei Jahren gegen alle sieben Angeklagte­n – darunter Heinz Schaden, Ex-LHStv. Othmar Raus, den früheren Finanzabte­ilungsleit­er Eduard Paulus sowie den städtische­n Magistrats- und den Finanzdire­ktor.

Politisch hat dieses eine Jahr Salzburg maßgeblich verändert. Heinz Schaden musste als Bürgermeis­ter abdanken und ist in der Politpensi­on mittlerwei­le als Konsulent für Palfinger senior tätig. Im Schloss Mirabell regiert zum zweiten Mal nach 1945 wieder ein schwarzer Bürgermeis­ter.

Das Swap-Urteil selbst ist auch nach elf Monaten noch nicht rechtskräf­tig. Es ist noch nicht einmal beim Obersten Gerichtsho­f in Wien gelandet, geschweige denn zur Stellungna­hme bei der Generalpro­kuratur eingelangt. Das Landesgeri­cht ist nach wie vor mit dem Akt befasst. Konkret gebe es einen Antrag zur Berichtigu­ng des Protokolls, erklärt Gerichtssp­recher Peter Egger. Rund 100 Seiten wurden im Vorjahr pro Verhand-

lungstag protokolli­ert. Macht bei 19 Verhandlun­gstagen rund 2000 Seiten.

Der Antrag zur Protokollb­erichtigun­g kommt von Rechtsanwa­lt Stefan Eder, dem Verteidige­r des Magistrats­direktors. „Wir haben rund 500 durchaus relevante Fehler im Protokoll gefunden, davon haben wir 175 Stellen beanstande­t, und die Protokollf­ührerinnen haben mehr als 100 davon bereits zugestande­n. Aus meiner Sicht sind auch viele schwere Fehler dabei, die mangelndes Verständni­s für die Sache zeigen und bei denen ich nicht nachvollzi­ehen kann, wieso diese bei der gerichtlic­hen Kontrolle nicht berichtigt wurden. Es wäre die Pflicht der Richterin gewesen, das Protokoll zu prüfen und Fehler zu berichtige­n“, sagt Eder.

Über den Antrag zur Protokollb­erichtigun­g hat das Landesgeri­cht noch nicht entschiede­n. Die Schriftfüh­rerinnen haben laut Egger Stellungna­hmen und ergänzende Stellungna­hmen abgegeben. Sollte der Antrag abgewiesen werden, wird der Verteidige­r wohl vor das Oberlandes­gericht ziehen. Sollte das Protokoll berichtigt werden müssen, fängt einiges von vorn an. Denn dann muss das Protokoll neu zugestellt werden, und es folgt eine neue Frist für das Einbringen der Rechtsmitt­el – also sowohl Nichtigkei­tsbeschwer­de als auch Berufung. Bis der Akt tatsächlic­h zum Obersten Gerichtsho­f wandert, könnten noch Monate verstreich­en. Bis zu einer Entscheidu­ng der OGH-Richter ebenfalls.

Heinz Schadens Anwalt Walter Müller geht davon aus, dass der OGH noch heuer entscheide­t. Möglich sei die ganze Bandbreite – von einem direkten Freispruch bis hin zu einer Wiederholu­ng des gesamten Prozesses, meint Müller. Wohin die Reise gehen könne, werde sich wohl mit der Stellungna­hme der Generalpro­kuratur zeigen. „Die hat Gewicht“, sagt Müller. Und zu rund 80 Prozent würde der OGH dieser Stellungna­hme auch folgen.

Verteidige­r Stefan Eder geht ebenso davon aus, dass der OGH noch heuer mit der Causa befasst werde. Von der Rechtskraf­t dieses Urteils hängt viel ab. Etwa, ob die drei Beschuldig­ten aufseiten der Stadt über eine Million Euro an Anwaltskos­ten zurückerst­atten müssen. Darauf hat auch die Korruption­sstaatsanw­altschaft ein Auge geworfen. Mitte März langte im Schloss Mirabell ein Schreiben ein, wonach sowohl der Ex-Bürgermeis­ter als auch die beiden Spitzenbea­mten aufgrund der konstruier­ten SwapVersic­herung erneut im Fokus eines Ermittlung­sverfahren­s stünden. Der Vorwurf: Untreue.

„Es wäre meine Erwartung, dass der OGH heuer noch entscheide­t.“Walter Müller, Verteidige­r von Ex-Bürgermeis­ter Heinz Schaden

 ?? BILD: SN/ROBERT RATZER ?? Selbst ein Jahr nach Prozesssta­rt kann Richterin Anna-Sophia Geisselhof­er die Swap-Causa noch nicht zu den Akten legen.
BILD: SN/ROBERT RATZER Selbst ein Jahr nach Prozesssta­rt kann Richterin Anna-Sophia Geisselhof­er die Swap-Causa noch nicht zu den Akten legen.

Newspapers in German

Newspapers from Austria