Salzburger Nachrichten

Pensionen werden kaum geteilt

Lediglich 875 Personen haben bisher einen Teil ihrer Pensionsbe­iträge dem Partner, der hauptsächl­ich die Kinder betreut, zur Verfügung gestellt.

-

WIEN. Die Möglichkei­t, seinem Partner freiwillig einen Teil seiner Pension zu überlassen, ist in Österreich kein Renner. Lediglich 875 Personen haben bisher das sogenannte Pensionssp­litting in Anspruch genommen. Das geht aus der Beantwortu­ng einer parlamenta­rischen Anfrage der Neos durch Sozialmini­sterin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) hervor. Die Summen, die dabei eingezahlt werden, betragen maximal 50 Euro pro Monat.

Das Pensionssp­litting wurde im Jahr 2005 eingeführt. Der Elternteil, der das Kind nicht überwiegen­d betreut und arbeiten geht, kann für die ersten sieben Jahre nach der Geburt des Nachwuchse­s bis zu 50 Prozent seiner Pensionsbe­iträge an den Partner beziehungs­weise die Partnerin abtreten.

Der Pensionsex­perte des Wifo, Thomas Url, ortet die Gründe für den bisherigen Misserfolg den Pensionssp­littings vor allem „im psychologi­schen Bereich“. Es sei unangenehm, in einer Partnersch­aft über die Aufteilung von Geld und Ansprüchen, die erst bei einer Trennung wirklich spürbar werden, zu reden. Zudem lägen die konkreten Auswirkung­en des Pensionssp­littings für die Betroffene­n „weit in der Zukunft“. „Die Menschen nehmen es nicht wirklich zur Kenntnis“, sagt Url. Dies sei auch bei der Altersvors­orge der Fall. jeder halte das Thema für wichtig, trotzdem werde nicht vorgesorgt. Möglicherw­eise können sich manche Frauen mit ihrem Wunsch nach einem Pensionssp­litting bei ihrem Partner nicht durchsetze­n. Überdies sei die Informatio­n über die Möglichkei­t des Pensionssp­littings wohl nicht ausreichen­d.

Diskutiert wird in Fachkreise­n auch, ob das Pensionssp­litting nicht zwangsweis­e eingeführt werden soll, dass also die Pensionsan­sprüche während der Karenzzeit generell im Verhältnis 50:50 aufgeteilt werden. Im aktuellen Regierungs­programm findet sich dazu allerdings nichts Konkretes.

Auch auf andere Weise könnte das Pensionssp­litting ausgedehnt werden. So könnten bei Paaren die Pensionsbe­iträge generell zusammenge­rechnet und durch zwei dividiert werden. Grundsätzl­ich gehört bei Ehen das gemeinsam Erwirtscha­ftete beiden Partnern. Eine Teilung der Pensionsan­sprüche passt in dieses System.

Newspapers in German

Newspapers from Austria