Pensionen werden kaum geteilt
Lediglich 875 Personen haben bisher einen Teil ihrer Pensionsbeiträge dem Partner, der hauptsächlich die Kinder betreut, zur Verfügung gestellt.
WIEN. Die Möglichkeit, seinem Partner freiwillig einen Teil seiner Pension zu überlassen, ist in Österreich kein Renner. Lediglich 875 Personen haben bisher das sogenannte Pensionssplitting in Anspruch genommen. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Neos durch Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) hervor. Die Summen, die dabei eingezahlt werden, betragen maximal 50 Euro pro Monat.
Das Pensionssplitting wurde im Jahr 2005 eingeführt. Der Elternteil, der das Kind nicht überwiegend betreut und arbeiten geht, kann für die ersten sieben Jahre nach der Geburt des Nachwuchses bis zu 50 Prozent seiner Pensionsbeiträge an den Partner beziehungsweise die Partnerin abtreten.
Der Pensionsexperte des Wifo, Thomas Url, ortet die Gründe für den bisherigen Misserfolg den Pensionssplittings vor allem „im psychologischen Bereich“. Es sei unangenehm, in einer Partnerschaft über die Aufteilung von Geld und Ansprüchen, die erst bei einer Trennung wirklich spürbar werden, zu reden. Zudem lägen die konkreten Auswirkungen des Pensionssplittings für die Betroffenen „weit in der Zukunft“. „Die Menschen nehmen es nicht wirklich zur Kenntnis“, sagt Url. Dies sei auch bei der Altersvorsorge der Fall. jeder halte das Thema für wichtig, trotzdem werde nicht vorgesorgt. Möglicherweise können sich manche Frauen mit ihrem Wunsch nach einem Pensionssplitting bei ihrem Partner nicht durchsetzen. Überdies sei die Information über die Möglichkeit des Pensionssplittings wohl nicht ausreichend.
Diskutiert wird in Fachkreisen auch, ob das Pensionssplitting nicht zwangsweise eingeführt werden soll, dass also die Pensionsansprüche während der Karenzzeit generell im Verhältnis 50:50 aufgeteilt werden. Im aktuellen Regierungsprogramm findet sich dazu allerdings nichts Konkretes.
Auch auf andere Weise könnte das Pensionssplitting ausgedehnt werden. So könnten bei Paaren die Pensionsbeiträge generell zusammengerechnet und durch zwei dividiert werden. Grundsätzlich gehört bei Ehen das gemeinsam Erwirtschaftete beiden Partnern. Eine Teilung der Pensionsansprüche passt in dieses System.