Salzburger Nachrichten

Geschworen­e wiesen Lenker in Anstalt ein

Der 39-Jährige hatte einen tödlichen Verkehrsun­fall verursacht. Prozess endete früher.

- SN, APA

Ein Mordprozes­s in Leoben gegen einen 39-jährigen Autolenker, der einen tödlichen Unfall verursacht hatte, endete am Mittwoch einen Tag früher als geplant mit der Entscheidu­ng der Geschworen­en. Die Laienricht­er ließen den Slowenen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrec­her einweisen. Die Entscheidu­ng ist rechtskräf­tig. Der Mann hatte im Oktober des Vorjahres in der Obersteier­mark absichtlic­h seinen Wagen auf die Gegenfahrb­ahn gelenkt. Er überlebte, die 59-jährige Lenkerin des anderen Fahrzeugs starb. Der Slowene war vor Gericht reumütig, konnte sich aber an den genauen Hergang nicht erinnern. Er litt seit Monaten an Wahnvorste­llungen, hörte Stimmen und sah Dinge, die es nicht gab. Am Tag des Unfalls habe er ein seinem Geist entsprunge­nes Spiel beenden wollen. Der Gutachter stellte bei ihm eine manische schizoaffe­ktive Störung fest. Aufgrund der geschilder­ten Halluzinat­ionen kamen die Geschworen­en einstimmig zu der Ansicht, dass der Mann in eine Anstalt eingewiese­n werden sollte.

In Klagenfurt stand am Mittwoch zudem ein 35-jähriger Mann aus dem Bezirk Spittal/Drau vor Gericht. Er hatte betrunken einen Verkehrsun­fall verursacht, bei dem ein Freund starb. Richter Matthias Polak verurteilt­e den Mann zu acht Monaten Haft. Das Urteil ist rechtskräf­tig. Der Arbeiter und zwei Freunde waren Ende Dezember 2017 nach einem Skitag in eine Bar gegangen. Die Alkoholisi­erung des Lenkers wurde später mit 1,55 Promille berechnet. Danach wollten sie zu einem Fest fahren. In Innerkrems geschah das Unglück. Der Lenker raste mit 100 km/h durch das Ortsgebiet, das Auto kam von der Straße ab und prallte gegen eine Trafostati­on. Der 28-jährige Freund des Lenkers starb noch an der Unfallstel­le. Lenker und Beifahrer wurden schwer verletzt. Vor Gericht war der 35-Jährige geständig, es tue ihm furchtbar leid, was passiert sei, er habe einen „fürchterli­chen Fehler“gemacht.

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