Fall Krenn: Verteidiger erstattet Anzeige gegen Mordermittler
Paukenschlag rund um den auf 18. Juni vertagten Prozess im Fall Roland Krenn: Laut Verteidiger der mitangeklagten Frau sollen Polizisten während des laufenden Prozesses illegal weiterermittelt haben.
SALZBURG. Der vor eineinhalb Monaten, konkret am 19. April, eröffnete Prozess um die mutmaßliche Ermordung des vermögenden Salzburgers Roland Krenn ist um einen weiteren brisanten Aspekt reicher. Bekanntlich wird einem Musiker (24), einem Gastwirt (30) und der ExFreundin (21) des Musikers angelastet, den 63-jährigen Krenn am 19. Juli 2016 gemeinschaftlich getötet zu haben.
Laut Anklage sollen der Musiker und seine Ex-Freundin den Salzburger Akademiker in Bereicherungsabsicht betäubt, geknebelt und getötet haben – der Wirt habe sie zur Tat angestiftet. Während der Musiker „nur“zu schwerem Raub mit fahrlässiger Todes- folge geständig ist, weisen der Wirt und die junge Frau alle Vorwürfe zurück.
Rund um den Prozess – er wurde am 3. Mai vertagt und wird am 18. Juni für weitere drei Tage fortgesetzt – ist nun kürzlich eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Salzburg eingegangen, die es in sich hat: In dieser ortet Kurt Jelinek, Verteidiger der drittangeklagten Frau, den Verdacht, die für den Fall zuständigen Mordermittler der Salzburger Kripo hätten sich des Amtsmissbrauchs und der Amtsanmaßung schuldig gemacht. Konkret geht es darum, dass die Ermittler laut Jelinek am 23. April, also während des bereits laufenden Prozesses, eigenständig weitere Ermittlungstätigkeiten durchgeführt haben, die seine Mandantin betreffen. Dies sei sogar einem polizeilichen Amtsvermerk eindeutig zu entnehmen. Die Kriminalbeamten, so heißt es in der Anzeige bzw. Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft, „haben weiterhin selbstständig auf den Google-Account der Drittangeklagten zugegriffen und Abfragen vorgenommen, obwohl das Ermittlungsverfahren längst abgeschlossen ist und sich das Strafverfahren im Stadium der Hauptverhandlung bzw. des Hauptverfahrens befindet“. Ab diesem Stadium dürfe die Kriminalpolizei jedoch nur noch „ausschließlich nach einer entsprechenden gerichtlichen Anordnung“Ermittlungsmaßnahmen setzen – derartige Anordnungen gab es laut Jelinek aber nicht.
Zusätzliche Brisanz erhält die Anzeige, weil der Prozess am 3. Mai vom Gericht deshalb vertagt wurde, damit ein IT-Experte weitere Erhebungen durchführt. Der Experte soll dabei nicht nur eine zeitliche Auflistung der Ergebnisse der Rufdatenrückerfassung bezüglich der Handys der Angeklagten im Tatzeitraum erstellen. Zudem wurde er mit einer Analyse aller festgestellten Aktivitäten im Google-Account der Drittangeklagten beauftragt.
Polizeisprecher Michael Rausch sagte auf SN-Anfrage, man gebe „im Zusammenhang mit dem konkreten Gerichtsverfahren keine Stellungnahme“ab.
Anwalt sieht Verdacht auf Amtsmissbrauch