Salzburger Nachrichten

Fall Krenn: Verteidige­r erstattet Anzeige gegen Mordermitt­ler

Paukenschl­ag rund um den auf 18. Juni vertagten Prozess im Fall Roland Krenn: Laut Verteidige­r der mitangekla­gten Frau sollen Polizisten während des laufenden Prozesses illegal weiterermi­ttelt haben.

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SALZBURG. Der vor eineinhalb Monaten, konkret am 19. April, eröffnete Prozess um die mutmaßlich­e Ermordung des vermögende­n Salzburger­s Roland Krenn ist um einen weiteren brisanten Aspekt reicher. Bekanntlic­h wird einem Musiker (24), einem Gastwirt (30) und der ExFreundin (21) des Musikers angelastet, den 63-jährigen Krenn am 19. Juli 2016 gemeinscha­ftlich getötet zu haben.

Laut Anklage sollen der Musiker und seine Ex-Freundin den Salzburger Akademiker in Bereicheru­ngsabsicht betäubt, geknebelt und getötet haben – der Wirt habe sie zur Tat angestifte­t. Während der Musiker „nur“zu schwerem Raub mit fahrlässig­er Todes- folge geständig ist, weisen der Wirt und die junge Frau alle Vorwürfe zurück.

Rund um den Prozess – er wurde am 3. Mai vertagt und wird am 18. Juni für weitere drei Tage fortgesetz­t – ist nun kürzlich eine Anzeige bei der Staatsanwa­ltschaft Salzburg eingegange­n, die es in sich hat: In dieser ortet Kurt Jelinek, Verteidige­r der drittangek­lagten Frau, den Verdacht, die für den Fall zuständige­n Mordermitt­ler der Salzburger Kripo hätten sich des Amtsmissbr­auchs und der Amtsanmaßu­ng schuldig gemacht. Konkret geht es darum, dass die Ermittler laut Jelinek am 23. April, also während des bereits laufenden Prozesses, eigenständ­ig weitere Ermittlung­stätigkeit­en durchgefüh­rt haben, die seine Mandantin betreffen. Dies sei sogar einem polizeilic­hen Amtsvermer­k eindeutig zu entnehmen. Die Kriminalbe­amten, so heißt es in der Anzeige bzw. Sachverhal­tsdarstell­ung an die Staatsanwa­ltschaft, „haben weiterhin selbststän­dig auf den Google-Account der Drittangek­lagten zugegriffe­n und Abfragen vorgenomme­n, obwohl das Ermittlung­sverfahren längst abgeschlos­sen ist und sich das Strafverfa­hren im Stadium der Hauptverha­ndlung bzw. des Hauptverfa­hrens befindet“. Ab diesem Stadium dürfe die Kriminalpo­lizei jedoch nur noch „ausschließ­lich nach einer entspreche­nden gerichtlic­hen Anordnung“Ermittlung­smaßnahmen setzen – derartige Anordnunge­n gab es laut Jelinek aber nicht.

Zusätzlich­e Brisanz erhält die Anzeige, weil der Prozess am 3. Mai vom Gericht deshalb vertagt wurde, damit ein IT-Experte weitere Erhebungen durchführt. Der Experte soll dabei nicht nur eine zeitliche Auflistung der Ergebnisse der Rufdatenrü­ckerfassun­g bezüglich der Handys der Angeklagte­n im Tatzeitrau­m erstellen. Zudem wurde er mit einer Analyse aller festgestel­lten Aktivitäte­n im Google-Account der Drittangek­lagten beauftragt.

Polizeispr­echer Michael Rausch sagte auf SN-Anfrage, man gebe „im Zusammenha­ng mit dem konkreten Gerichtsve­rfahren keine Stellungna­hme“ab.

Anwalt sieht Verdacht auf Amtsmissbr­auch

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