Spionierte Drohne Wohnhaus
Ein Unbekannter ließ eine Drohne direkt vor dem Balkon eines Salzburgers schweben und flüchtete. Der Bewohner ist sich sicher, dass potenzielle Einbrecher seine Wohnung auskundschaften wollten.
SALZBURG-STADT. Eine neue Einbruchsmasche oder ein harmloser Flug mit einem Spielzeug? Herr S. saß am Wochenende auf dem Balkon seiner Wohnung in Salzburg-Nonntal, als plötzlich eine Drohne neben ihm schwebte. „Auf dem Parkplatz vor dem Haus stand ein Mann und lenkte das Fluggerät“, sagt S. Der Bewohner wollte den Unbekannten zur Rede stellen, doch dieser flüchtete mit einem dunkelfarbigen Transporter. Herr S. wandte sich umgehend an die Polizei. Er ist sich sicher, dass Einbrecher mithilfe der Drohne seine Wohnung ausspionieren wollten.
Die Polizei bestätigt den Vorfall, von einer neuen Einbruchsmasche will man jedoch nicht sprechen. „Bislang ist uns nicht bekannt, dass Einbrecher gezielt Häuser und Wohnungen mittels Drohnenflügen auskundschaften. Dies soll den Verdacht des Herrn jedoch keinesfalls schmälern“, sagt Polizeisprecherin Irene Stauffer. Man nehme den Vorfall ernst, weitere Ermittlungen seien jedoch praktisch unmöglich: „Der Herr konnte keine genaue Täterbeschreibung abgeben und wusste auch das Kennzeichen des Fluchtautos nicht, sagt Stauf- fer. Und: Strafrechtlich sei der Vorfall wohl irrelevant. „Es ist per se nicht verboten, mit Drohnen im Stadtgebiet zu fliegen.“Für den Betrieb von Drohnen gibt es hierzulande genaue Regelungen. Gemäß einer Novelle des Luftfahrtgesetzes aus dem Jahr 2014 sind die Drohnen nach Größe, Gewicht und Einsatzzweck in mehrere Klassen eingeteilt. Bis zu einem Gewicht von 250 Gramm gelten die Fluggeräte als Spielzeug und können jederzeit verwendet werden. Alle anderen Flüge muss die Austro Control genehmigen. „Die Bestimmungen werden strenger, je schwerer die Drohne und je dichter besiedelt das Einsatzge-
„Bisher ist uns kein weiterer Vorfall bekannt.“