Daten & Fakten So sieht die Arbeitszeitflexibilisierung aus
ÖVP und FPÖ einigten sich Donnerstagnachmittag auf eine Flexibilisierung der Arbeitszeit – also auf jenes Vorhaben, das ursprünglich die Sozialpartner verhandelten, die sich aber nicht einigen konnte. Wie ein Regierungssprecher betonte, haben sich ÖVP und FPÖ weitgehend auf das damalige Sozialpartnerpapier gestützt und auch „Elemente aus dem Plan A von Christian Kern“übernommen. Die Hauptpunkte: Der 8-Stunden-Tag als gesetzliche Normalarbeitszeit bleibt gesichert und unberührt, die 4-Tage Woche wird gesetzlich ermöglicht; die gesetzliche tägliche und wöchentliche Normalarbeitszeit soll beibehalten werden; der 8-Stun- den-Tag und die 40-Stunden-Woche sind die Regel und bleiben; die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf wie bisher 48 Stunden nicht überschreiten; keine Änderungen bei den Zuschlägen. Die geplante Anhebung der täglichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf 12 Stunden sowie der wöchentlichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf 60 Stunden wird folgendermaßen eingeschränkt: – Ablehnungsrecht für die 11. und 12. Stunde bei überwiegenden persönlichen Interessen für jeden Arbeitnehmer (z. B. Kinderbetreuungspflichten). – Entkriminalisierung der täglichen Arbeitszeithöchstgrenze bei freiwilliger Gleitzeit auf 12 Stunden, fünf Mal pro Woche bei gleichbleiben- dem Regelungsregime. Nicht übertragbare Gleitstunden werden am Ende der Gleitzeitperiode wie bisher mit Zuschlag (Zeit oder Geld, je nach Vereinbarung) vergütet. – Ausnahmemöglichkeit von der Wochenend- und Feiertagsruhe maximal vier Mal im Jahr (nicht an vier aufeinanderfolgenden Wochenenden). Ziel der Flexibilisierung ist es laut Regierungsangaben, die Arbeitszeiten an die „modernen Lebensverhältnisse und Lebenswelten“anzupassen. Die Arbeitnehmer könnten längere Freizeitblöcke ansparen, die Unternehmer könnten Spitzenzeiten besser abdecken. Die Regierung lieferte folgende Beispiele der Flexibilisierung: Hochzeit an zwei Samstagen im Gasthaus; Kellner und Koch arbeiten je zwei Mal 11 Stunden; die 9. Stunde wird durchgerechnet, die 10. und 11. Stunde sind jeweils Überstunden mit 50% Zuschlag. Bei beiden entsteht ein Zeitguthaben von 8 Stunden (2 Stunden Normaltarif + 4 Überstunden mit Zuschlag); dafür bekommen sie einen Tag frei. Ein Installateur braucht am Donnerstag 11 Stunden, weil er zwischendurch ein Ersatzteil beschaffen muss; es entsteht ein Zeitguthaben von 4 Stunden (1 Stunde Normaltarif, 2 Überstunden mit Zuschlag). Das Gesetz soll noch vor dem Sommer beschlossen werden und am 1. Jänner 2019 in Kraft treten.