Sendungen länger in deutschen Mediatheken
Die Sieben-Tage-Regel bei den deutschen Mediatheken fällt. Sendungen der ÖffentlichRechtlichen wie ARD und ZDF können länger als bisher abgerufen werden. Die Forderung nach einer Abschaffung der SiebenTage-Regel war seit Langem ein Anliegen von ARD und ZDF. Sie wurde im Zuge der Neuverhandlung des Telemedien-Staatsvertrags beschlossen. Ein jahrelanger Streit zwischen deutschen Verlegern und öffentlich-rechtlichen Sendern konnte damit beendet werden.
Die Onlineangebote von ARD und ZDF sollen künftig ihren Schwerpunkt auf Bewegtbild und Ton legen. Das sieht der neue Vertrag vor, auf den sich die deutschen Ministerpräsidenten am Donnerstag in Berlin geeinigt haben.
Die öffentlich-rechtlichen Onlineangebote sollen sich deutlich von denen der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage unterscheiden. Die Verleger hatten immer wieder kritisiert, das Textangebot der beitragsfinanzierten Sender in Apps und auf ihren Websites sei zu umfangreich und wettbewerbsverzerrend.
Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, Mathias Döpfner, erklärte, der Kompromiss sorge „für Klarheit, wo der Schwerpunkt öffentlich-rechtlicher Onlineangebote liegen wird – im audiovisuellen Bereich“. „Es gibt heute nur Gewinner“, befand er. ARD-Intendant Ulrich Wilhelm räumte ein, dass „alle Beteiligten Zugeständnisse eingehen mussten“. Sein ZDF-Kollege Thomas Bellut sprach von einem „wichtigen Schritt auf dem Weg in eine digitale Medienordnung“.