Datenschutz nach einem Unfall
Da die neue DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) alle Lebensbereiche betrifft, hat sich der ARBÖ die derzeitige Gesetzeslage und Einflussnahme der DSGVO im Falle eines Unfalles genau angeschaut und die fünf wichtigsten Punkte im Umgang mit Daten bei einem Unfall zusammengefasst: Beide Unfallpartner sind verpflichtet ihre Identität auszuweisen bzw. nachzuweisen! Unabhängig von der DatenschutzGrundverordnung greift hier die Straßenverkehrsordnung und diese sieht nun mal die Verpflichtung zur Identitätsausweisung vor. Weigert sich der „Unfallgegner“, seine Identität zu nennen, ist man verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu rufen oder ohne Aufschub zur nächstgelegenen Polizeistelle zu fahren und den Unfall zu melden. Achtung! Fahrerflucht besteht, wenn die Daten gegenseitig nicht ausgetauscht werden können und weder die Polizei angerufen noch die nächste Polizeistelle zur Meldung des Unfallgeschehens aufgesucht wird. Unabhängig von der Datenschutz-Grundverordnung sollte der Unfallbericht weiterhin ausgefüllt werden. Hier besteht durch die DSGVO keine Einflussnahme. Fotografieren des Unfalles: Bei einem Unfall darf weiterhin fotografiert werden. Nachdem hierbei ein rechtliches Interesse zur Beweissicherung vorliegt, besteht kein Problem mit dem Datenschutz. Bei einem Unfall im Ausland raten die Experten, grundsätzlich die Polizei zu rufen. Infos: