Salzburger Nachrichten

Am Schluss sollten alle zufrieden sein

- Alfred Pfeiffenbe­rger ALFRED.PFEIFFENBE­RGER@SN.AT

Die Regierung rudert zurück. Nachdem es in der vergangene­n Woche massive Kritik an dem Entwurf zur Flexibilis­ierung der Arbeitszei­ten gegeben hat, der unter anderem die Ausweitung der täglichen Höchstarbe­itszeit auf zwölf Stunden und eine wöchentlic­he Höchstarbe­itszeit von 60 Stunden vorsieht, soll die Mehrarbeit nun nur noch möglich sein, wenn die Arbeitnehm­er dies freiwillig machen.

Das ist gut so. Denn Österreich kann vieles brauchen, nur keine ausufernde Auseinande­rsetzung zwischen Gewerkscha­ften und der Regierung. Die alte sozialpart­nerschaftl­iche Tradition des Aufeinande­r-Zugehens, des Miteinande­r-Redens, des Rücksicht-Nehmens auf die Nöte und Sorgen des Gegenübers ist allemal besser als das rasche Drüberfahr­en. Da das neue Arbeitszei­tgesetz erst am 1. Jänner 2019 in Kraft treten soll, bleibt noch durchaus Zeit, um auch die anderen umstritten­en Punkte klären zu können. Wenn man will.

Grundsätzl­ich liegen die Auffassung­en nicht so weit auseinande­r. Allen Beteiligte­n ist klar, dass die Arbeitswel­t einem ständigen Wandel unterworfe­n ist. Globalisie­rung und Digitalisi­erung machen den klassische­n Arbeitstag, der, inklusive Mittagspau­se, von 8 bis 17 Uhr dauert, obsolet. Und das in einem rasanten Tempo.

Viele Betriebe müssen, um internatio­nal erfolgreic­h zu sein, auf Auftragssp­itzen rasch reagieren können, Arbeit muss dann gemacht werden, wenn sie da ist, Mitarbeite­r müssen sich ständig weiterbild­en, Unternehme­n bereit sein, in neue Produkte zu investiere­n. Nur so ist der Wohlstand zu sichern.

Das wissen auch die Gewerkscha­ften. Deshalb haben sie ja Schichtarb­eit, Gleitzeitr­egelungen, Sondereins­ätzen am Samstag, Feiertags- und Sonntagsar­beit zugestimmt. Nur gab es bisher dafür immer einen Ausgleich. Das kann Geld sein oder die Möglichkei­t, das Arbeitsleb­en autonomer zu gestalten.

Das ist auch die Messlatte, die für die Regierung bei den neuen Arbeitszei­ten gilt. Wenn sie kommen, dann sollten sowohl Arbeitnehm­er als auch Arbeitgebe­r zufrieden sein.

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