Betrunkener wurde zwei Mal zum Geisterfahrer
Wegen Gemeingefährdung soll sich ein Pole jetzt vor Gericht verantworten. Es geht um gleich zwei irrwitzige Fahrten mit 2,44 Promille auf der A10.
Bereits am 12. Jänner 2016 war es zu der Wahnsinnsfahrt des 26-jährigen Polen gekommen. Enorm alkoholisiert – ein späterer Alkotest ergab 2,44 Promille – war der junge Mann mit seinem Firmen-Kastenwagen von Kärnten kommend auf der Tauernautobahn (A10) in Richtung Salzburg unterwegs.
Weil er offenbar kein Geld für die Maut mehr hatte, drehte der Pole damals direkt bei der Mautstelle in St. Michael einfach um und fuhr auf der falschen Richtungsfahrbahn wieder zurück Richtung Katschbergtunnel. Erst nach knapp 2,5 Kilometern, unmittelbar vor dem Nordportal des Tunnels, registrierte der 26-Jährige, dass etwas nicht stimmt, und fuhr mit dem Fiat Ducato bei der dortigen Betriebsumkehr ab.
Doch dem nicht genug, wurde der Mann gleich wieder zum Geisterfahrer – er fuhr erneut auf die falsche Richtungsfahrbahn auf. Da Bedienstete der Mautstelle inzwischen Alarm geschlagen hatten, konnten Polizisten der Autobahnpolizei St. Michael den „doppelten Geisterfahrer“kurz vor der Mautstelle stoppen. „Er hätte uns fast gerammt. Sein Auto kam direkt an der Stoßstange des Streifenwagens zum Stehen“, hatte Chefinspektor Josef Lasshofer den SN damals gesagt.
Bereits im Februar 2016 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Polen wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung. Strafrahmen: ein Jahr bis zehn Jahre Haft. Der Angeklagte habe durch sein Handeln „eine Gefahr für Leib und Leben einer größeren Zahl von Menschen“herbeigeführt. Demnach habe der 26-Jährige mehrere andere Fahrzeuglenker konkret gefährdet; ein Autofahrer etwa habe gerade noch eine Kollision mit dem Kastenwagen verhindern können. Der Anklage zufolge herrschte damals in beiden Fahrtrichtungen „ein hohes Verkehrsaufkommen“. Mehrere Hundert Fahrzeuge hätten zur Tatzeit die jeweils 2,4 Kilometer lange Strecke zwischen Mautstelle und Tunnel bzw. Tunnel und Mautstelle passiert.
Am kommenden Montag soll sich der Pole am Landesgericht vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Richter Philipp Grosser) verantworten. Auf die Frage, warum der Prozess erst jetzt stattfindet, betont Peter Egger, Sprecher des Landesgerichts, im SN-Gespräch: „Nach dem Mann wurde zwei Jahre gefahndet. Jetzt konnte sein Aufenthaltsort in Polen ermittelt werden.“Ob der Pole zum Prozess kommen wird, ist fraglich.