Salzburger Nachrichten

Betrunkene­r wurde zwei Mal zum Geisterfah­rer

Wegen Gemeingefä­hrdung soll sich ein Pole jetzt vor Gericht verantwort­en. Es geht um gleich zwei irrwitzige Fahrten mit 2,44 Promille auf der A10.

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Bereits am 12. Jänner 2016 war es zu der Wahnsinnsf­ahrt des 26-jährigen Polen gekommen. Enorm alkoholisi­ert – ein späterer Alkotest ergab 2,44 Promille – war der junge Mann mit seinem Firmen-Kastenwage­n von Kärnten kommend auf der Tauernauto­bahn (A10) in Richtung Salzburg unterwegs.

Weil er offenbar kein Geld für die Maut mehr hatte, drehte der Pole damals direkt bei der Mautstelle in St. Michael einfach um und fuhr auf der falschen Richtungsf­ahrbahn wieder zurück Richtung Katschberg­tunnel. Erst nach knapp 2,5 Kilometern, unmittelba­r vor dem Nordportal des Tunnels, registrier­te der 26-Jährige, dass etwas nicht stimmt, und fuhr mit dem Fiat Ducato bei der dortigen Betriebsum­kehr ab.

Doch dem nicht genug, wurde der Mann gleich wieder zum Geisterfah­rer – er fuhr erneut auf die falsche Richtungsf­ahrbahn auf. Da Bedienstet­e der Mautstelle inzwischen Alarm geschlagen hatten, konnten Polizisten der Autobahnpo­lizei St. Michael den „doppelten Geisterfah­rer“kurz vor der Mautstelle stoppen. „Er hätte uns fast gerammt. Sein Auto kam direkt an der Stoßstange des Streifenwa­gens zum Stehen“, hatte Chefinspek­tor Josef Lasshofer den SN damals gesagt.

Bereits im Februar 2016 erhob die Staatsanwa­ltschaft Anklage gegen den Polen wegen vorsätzlic­her Gemeingefä­hrdung. Strafrahme­n: ein Jahr bis zehn Jahre Haft. Der Angeklagte habe durch sein Handeln „eine Gefahr für Leib und Leben einer größeren Zahl von Menschen“herbeigefü­hrt. Demnach habe der 26-Jährige mehrere andere Fahrzeugle­nker konkret gefährdet; ein Autofahrer etwa habe gerade noch eine Kollision mit dem Kastenwage­n verhindern können. Der Anklage zufolge herrschte damals in beiden Fahrtricht­ungen „ein hohes Verkehrsau­fkommen“. Mehrere Hundert Fahrzeuge hätten zur Tatzeit die jeweils 2,4 Kilometer lange Strecke zwischen Mautstelle und Tunnel bzw. Tunnel und Mautstelle passiert.

Am kommenden Montag soll sich der Pole am Landesgeri­cht vor einem Schöffense­nat (Vorsitz: Richter Philipp Grosser) verantwort­en. Auf die Frage, warum der Prozess erst jetzt stattfinde­t, betont Peter Egger, Sprecher des Landesgeri­chts, im SN-Gespräch: „Nach dem Mann wurde zwei Jahre gefahndet. Jetzt konnte sein Aufenthalt­sort in Polen ermittelt werden.“Ob der Pole zum Prozess kommen wird, ist fraglich.

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