Freispruch von Vorwurf der Vergewaltigung
Ein 22-jähriger Syrer soll seine Freundin zum Sex gezwungen haben. Der Schöffensenat sprach den Mann im Zweifel frei.
Ein 22-Jähriger, der am 26. Oktober 2017 seine Freundin in Salzburg vergewaltigt haben soll, ist am Freitag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg von diesem Vorwurf im Zweifel freigesprochen worden. Der Syrer wurde aber wegen Nötigung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und Sachbeschädigung zu einer teilbedingten Haft von zwölf Monaten, davon vier Monate unbedingt, verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Laut Anklage hatte der Asylbewerber die Frau mit einem Messer bedroht und in einem Wald zum Beischlaf gezwungen. Zwei Wochen später soll er sie mit dem Umbringen bedroht haben, falls sie ihre Anzeige nicht zurückziehe. Die Staatsanwältin hatte erklärt, dass die Frau eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten habe. Der Syrer wurde von der Freundin schwer belastet. Er beteuerte am ersten Prozesstag am Mittwoch allerdings, dass der Geschlechtsverkehr im Einvernehmen erfolgt sei.
Das Gericht ging im Zweifel davon aus, dass es sich um einvernehmlichen Sex handelte. Maßgeblich für den Freispruch war aus Sicht des Schöffensenats auch das Verhalten der Frau nach der Tat – sie habe Kontakt zu dem Mann aufgenommen. Zudem fehle der Beweis, dass ein Messer im Spiel war.
Den Widerstand gegen die Staatsgewalt soll der Beschuldigte nach einem Selbstmordversuch im Gefängnis März 2018 gegen Justizwachebeamte gesetzt haben. Die Sachbeschädigung bezieht sich auf einen Vorfall, bei dem der 22-Jährige im Jänner 2017 ein Auslagenfenster eines Blumengeschäfts mit einem Stein eingeschlagen hatte.