Salzburger Nachrichten

Wie Österreich­s Regierung das Asylrecht ändern will

Kein EU-Antrag auf europäisch­em Boden, Verkürzung der Beschwerde­fristen, „klare Trennung“von Arbeitsmig­ration und Asyl.

- A.k.

Österreich will das Recht, Asylanträg­e zu stellen, mit wenigen Ausnahmen gänzlich vom Territoriu­m der EU verbannen. Bei einem Treffen von EU-Vertretern auf Beamtenebe­ne präsentier­te das österreich­ische Mitglied des EU-Sicherheit­sgremiums Cosi den Teilnehmer­n aller EU-Staaten ein Papier des Innenminis­teriums, in dem ein neues Schutzsyst­em gefordert wird. Dieses beinhaltet die Forderung, dass „kein Asylantrag mehr auf europäisch­em Boden gestellt werden“könne. Lediglich in den „Hotspots“außerhalb der Union sollen Schutzbedü­rftige ausgewählt und in EU-Staaten gebracht werden – aber nur so viele, wie die Aufnahmelä­nder zulassen. Dies berichtet das „Profil“. Regierungs­sprecher Peter Launsky-Tieffentha­l bestätigte die Existenz des Papiers. In dem Papier wird weiters verlangt, dass nur Asyl bekommen solle, wer „die Werte der EU, ihre Grundrecht­e und Grundfreih­eiten“respektier­e – ein Kriterium, das in europäisch­en Asylverfah­ren gemäß der Flüchtling­skonventio­n aber keinen Niederschl­ag findet.

Das Papier entspricht der bisherigen Haltung der österreich­ischen Regierung. Bereits im April hatte das Kanzleramt bestätigt, dass Österreich für ein „Asylzentru­m außerhalb der EU“eintrete. Noch deutlicher wurde damals Innenminis­ter Herbert Kickl: Er forderte, dass keine Asylanträg­e mehr in Europa gestellt werden dürfen.

Auch die damaligen Aussagen kamen nicht überrasche­nd. Denn in ihrem Regierungs­pakt, das ÖVP und FPÖ im Dezember vergangene­n Jahres unterzeich­net haben, treten die Regierungs­parteien für einen grundlegen­den Umbau des Asylwesens ein, beziehungs­weise, wie es auf Seite 34 des Koalitions­programms heißt, für eine „Neukodifiz­ierung des gesamten Asyl- und Fremdenrec­hts“. Inhaltlich will die Regierung diese Punkte umsetzen: eine Verkürzung der Beschwerde­fristen im Asylverfah­ren; keine aufenthalt­sverfestig­enden Maßnahmen bis zum Abschluss des Asylverfah­rens; eine „klare Trennung“von Arbeitsmig­ration, EU-Mobilität und Asyl; die „beschleuni­gte Aberkennun­g des Schutzstat­us bei Heimreisen“(Asylberech­tigte, die in die „alte Heimat“, aus der sie geflohen sind, zurückreis­en, sollen also den Asylstatus verlieren).

Für einige weitere der im Regierungs­programm angekündig­ten Maßnahmen hat die Regierung bereits die rechtliche­n Grundlagen geschaffen. Darunter: das Auslesen von Handydaten, um die Migrations­route der Asylbewerb­er nachprüfen zu können; die Abnahme von Bargeld zur Deckung der Grundverso­rgungskost­en; die Erweiterun­g der Liste sicherer Drittstaat­en; eine Reduktion der Geldleistu­ngen für Asylberech­tigte (dies ist in der geplanten Mindestsic­herungsref­orm enthalten). Auch der im Regierungs­plan genannte Grenzschut­z gehört zum politische­n Repertoire der Regierung, ebenso die „Verhinderu­ng von Sekundärmi­gration“(also die Einreise von Personen, die bereits anderswo registrier­t sind beziehungs­weise anderswo einen Asylantrag gestellt haben).

Weitere Vorhaben des Koalitions­pakts („Asyl auf Zeit“; „konsequent­e Rückführun­g abgelehnte­r Asylbewerb­er“; „konsequent­e Verhinderu­ng von Asylmissbr­auch“) sind geltendes Recht. Sie werden aber oftmals nicht umgesetzt.

Bundespräs­ident Alexander Van der Bellen setzte am Sonntag in einem APA-Interview andere Akzente als die Bundesregi­erung. „Momentan machen mir die Klimakrise und der drohende Zoll- und Handelskri­eg mit den USA deutlich mehr Sorgen“, sagte der Bundespräs­ident. Und er warnte vor einem Zerfall der EU: „Wollen wir weitermach­en wie bisher und zusehen, wie die EU und damit Österreich auf der Weltbühne an Bedeutung verlieren?“

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WWW.SN.AT/WIZANY Auf EU-Boden . . .
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BILD: SN/APA Warten auf – Asyl? Abschiebun­g?

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