Rechtssicherheit, kein Anschwärzen
Zum Leserbrief von Herrn Adrowitzer (SN-Lokalteil vom 5. 7.) kann ich nur auf ein umgewandeltes Zitat verweisen: „Lernen Sie richtiges Unterscheiden!“
Beim Thema „Vergabe ausrangierter Fahrzeuge“ist es nicht um die Weitergabe von diesen Fahrzeugen gegangen – diese soziale Leistung stand nie in der Kritik –, sondern es ging um die rechtliche Grundlage, auf der die Berechnung erfolgte.
Im Gutachten des Kontrollamtsdirektors steht, dass als Basiswert lediglich der Restwert herangezogen worden ist. Dieses Gutachten hinterfragt, ob es sich wirklich um den tatsächlichen Wert (Zeitwert oder Restwert) handelt. Bei den zugrunde liegenden Werten ist nämlich entscheidend, ob die Ausgabe der Fahrzeuge ohne Genehmigung erfolgen kann oder der tatsächliche Wert einen Beschluss der Stadt bedarf. Hier ist also lediglich die Rechtmäßigkeit der erfolgten Weitergabe hinterfragt worden. Also bitte beim richtigen Thema bleiben. Walter Böhm