Salzburger Nachrichten

Eltern erben Facebook-Konto der toten Tochter

Das Urteil könnte den Umgang mit digitalem Erbe neu ordnen.

- SN, APA

Erben müssen auch Zugang auf ein Facebook-Konto bekommen. Das entschied der deutsche Bundesgeri­chtshof (BGH) im Fall einer Mutter, die nicht auf das Konto ihrer verstorben­en Tochter in dem Onlinenetz­werk zugreifen konnte. Der Vertrag mit Facebook ist demnach Teil des Erbes der Eltern, sodass sie kompletten Zugriff auf das Konto ihrer Tochter haben.

Die 15-Jährige war im Jahr 2012 unter ungeklärte­n Umständen bei einem U-Bahn-Unfall ums Leben gekommen. Ihre Mutter hofft, durch den Zugang auf das Facebook-Konto zu erfahren, ob das Mädchen Suizidabsi­chten hegte. Sie hatte auch die Zugangsdat­en, konnte aber dennoch nicht auf die Inhalte des Kontos zugreifen. Dieses befindet sich im sogenannte­n Gedenkzust­and, wodurch etwa persönlich­e Nachrichte­n nicht gelesen werden können. Das Karlsruher Urteil könnte grundsätzl­iche Bedeutung für den künftigen Umgang mit dem digitalen Erbe haben.

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