Eltern erben Facebook-Konto der toten Tochter
Das Urteil könnte den Umgang mit digitalem Erbe neu ordnen.
Erben müssen auch Zugang auf ein Facebook-Konto bekommen. Das entschied der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) im Fall einer Mutter, die nicht auf das Konto ihrer verstorbenen Tochter in dem Onlinenetzwerk zugreifen konnte. Der Vertrag mit Facebook ist demnach Teil des Erbes der Eltern, sodass sie kompletten Zugriff auf das Konto ihrer Tochter haben.
Die 15-Jährige war im Jahr 2012 unter ungeklärten Umständen bei einem U-Bahn-Unfall ums Leben gekommen. Ihre Mutter hofft, durch den Zugang auf das Facebook-Konto zu erfahren, ob das Mädchen Suizidabsichten hegte. Sie hatte auch die Zugangsdaten, konnte aber dennoch nicht auf die Inhalte des Kontos zugreifen. Dieses befindet sich im sogenannten Gedenkzustand, wodurch etwa persönliche Nachrichten nicht gelesen werden können. Das Karlsruher Urteil könnte grundsätzliche Bedeutung für den künftigen Umgang mit dem digitalen Erbe haben.