Bombendrohung vor Fischer-Show: Diversion für Täter nun rechtskräftig
Wegen einer Bombendrohung im März 2017 kurz vor der Eröffnungsfeier der Special Olympics in Schladming mit 15.000 Besuchern, wo auch Schlagerstar Helene Fischer auftrat, hatte ein 33-Jähriger bei seinem Prozess im Februar eine Diversion (gerichtliche Sanktion ohne herkömmliche Verurteilung) erhalten. Die Staatsanwaltschaft brachte dagegen eine Beschwerde ein – diese wurde aber jetzt vom Oberlandesgericht Linz abgewiesen. „Es bleibt bei der Division“, so Franz Essl, Verteidiger des Beschuldigten. Der 33-Jährige hatte die Tat mit „privaten Problemen“begründet. Der Schöffensenat hatte beim Prozess eine diversionelle Erledigung der Causa angeordnet: Falls der Mann 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leiste, werde das Strafverfahren eingestellt.