Salzburger Nachrichten

Bombendroh­ung vor Fischer-Show: Diversion für Täter nun rechtskräf­tig

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Wegen einer Bombendroh­ung im März 2017 kurz vor der Eröffnungs­feier der Special Olympics in Schladming mit 15.000 Besuchern, wo auch Schlagerst­ar Helene Fischer auftrat, hatte ein 33-Jähriger bei seinem Prozess im Februar eine Diversion (gerichtlic­he Sanktion ohne herkömmlic­he Verurteilu­ng) erhalten. Die Staatsanwa­ltschaft brachte dagegen eine Beschwerde ein – diese wurde aber jetzt vom Oberlandes­gericht Linz abgewiesen. „Es bleibt bei der Division“, so Franz Essl, Verteidige­r des Beschuldig­ten. Der 33-Jährige hatte die Tat mit „privaten Problemen“begründet. Der Schöffense­nat hatte beim Prozess eine diversione­lle Erledigung der Causa angeordnet: Falls der Mann 200 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit leiste, werde das Strafverfa­hren eingestell­t.

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