Ziviler Widerstand ist notwendig
Zuerst ist zu danken für die anteilnehmende Berichterstattung. Womit ich nicht zurechtkomme, ist: St. Peter hat dem 23Jährigen Asyl gewährt. Bis zu welcher Konsequenz? „In der Zwischenzeit bemüht sich die Kirche um Gespräche über die Anerkennung von Kirchenasyl. In Deutschland sei dieses vonseiten der Behörden für ein halbes Jahr geduldet …“
Nein, auch in Deutschland ist es so, dass eine Gemeinschaft ausdrücklich erklärt, dass sie einen Flüchtling aus schwerwiegenden humanitären Gründen unter Schutz stellt. Das ist durch kein staatliches Gesetz gedeckt, aber eine Form zivilen Widerstands aus Gewissensgründen. Es schließt die Bereitschaft der Schutzgewährenden ein, rechtliche Folgen zu tragen. Auch in Deutschland wurde das von der Behörde widerwillig Erduldete hart errungen.
Aber es ist die Erwartung damit verbunden, dass nicht mit Härte vorgegangen wird, weil dies öffentlich Missbilligung nach sich zieht.
In Frankreich haben jetzt die Verfassungsrichter entschieden, dass selbstlose Flüchtlingshilfe nicht bestraft werden darf, weil Brüderlichkeit in der Verfas- sung festgeschrieben ist. Sinnvoll wäre es, die bereits in einem Ausbildungsverhältnis Befindlichen in ein Aufenthaltsrecht überzuführen, über das Ausbildungsende hinaus, was ja auch die Wirtschaft will.
Aber diese jetzige Regierung will Unnachgiebigkeit zeigen und fällt eine harte Entscheidung nach der anderen, da ihre Mehrheit das alles ermöglicht. Umso mehr braucht es zivilen Widerstand. Karl Helmreich, 2552 Hirtenberg