Deutsche Richter erlauben Puigdemonts Auslieferung
Entscheidung im Auslieferungsstreit um den katalanischen Separatistenchef Carles Puigdemont, der sich seit Ende März in Deutschland befindet: Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht entschied am Donnerstag, dass eine Überstellung Puigdemonts an Spanien zulässig sei, schränkte jedoch zugleich die Auslieferungsgründe ein.
Die Richter verfügten, dass aufgrund der deutschen Rechtslage nur eine Übergabe an Spanien wegen des Verdachts der Veruntreuung öffentlicher Gelder möglich ist. Dafür drohen dort in schweren Fällen bis zu zwölf Jahre Haft. Eine Auslieferung wegen des Vorwurfs der Rebellion sei nicht möglich, weil der im deutschen Recht mit diesem Vorwurf vergleichbare Straftatbestand des Hochverrats nicht erfüllt sei. „Die in Betracht kommende deutsche Strafvorschrift des Hochverrats geht von einem Gewaltniveau aus, das durch die in Spanien erfolgten Auseinandersetzungen nicht erreicht worden ist“, befanden die Richter. Für Rebellion liegt die spanische Höchststrafe bei 30 Jahren.
Das bedeutet, dass Puigdemont in Spanien nach einer Überstellung nur wegen Veruntreuung angeklagt werden kann. Dabei geht es darum, dass Puigdemont mehrere Millionen Euro Staatsgelder für das illegale Unabhängigkeitsreferendum am 1. Oktober 2017 ausgegeben haben soll. Puigdemonts Anwälte wollen die Auslieferungsentscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anfechten.