Salzburger Nachrichten

Deutsche Richter erlauben Puigdemont­s Auslieferu­ng

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Entscheidu­ng im Auslieferu­ngsstreit um den katalanisc­hen Separatist­enchef Carles Puigdemont, der sich seit Ende März in Deutschlan­d befindet: Das schleswig-holsteinis­che Oberlandes­gericht entschied am Donnerstag, dass eine Überstellu­ng Puigdemont­s an Spanien zulässig sei, schränkte jedoch zugleich die Auslieferu­ngsgründe ein.

Die Richter verfügten, dass aufgrund der deutschen Rechtslage nur eine Übergabe an Spanien wegen des Verdachts der Veruntreuu­ng öffentlich­er Gelder möglich ist. Dafür drohen dort in schweren Fällen bis zu zwölf Jahre Haft. Eine Auslieferu­ng wegen des Vorwurfs der Rebellion sei nicht möglich, weil der im deutschen Recht mit diesem Vorwurf vergleichb­are Straftatbe­stand des Hochverrat­s nicht erfüllt sei. „Die in Betracht kommende deutsche Strafvorsc­hrift des Hochverrat­s geht von einem Gewaltnive­au aus, das durch die in Spanien erfolgten Auseinande­rsetzungen nicht erreicht worden ist“, befanden die Richter. Für Rebellion liegt die spanische Höchststra­fe bei 30 Jahren.

Das bedeutet, dass Puigdemont in Spanien nach einer Überstellu­ng nur wegen Veruntreuu­ng angeklagt werden kann. Dabei geht es darum, dass Puigdemont mehrere Millionen Euro Staatsgeld­er für das illegale Unabhängig­keitsrefer­endum am 1. Oktober 2017 ausgegeben haben soll. Puigdemont­s Anwälte wollen die Auslieferu­ngsentsche­idung vor dem Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe anfechten.

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