Verzweifelt gesucht: Karten für die Festspiele
800 Euro für zwei 85-Euro-Jedermann-Karten: Der Wunsch nach einem Ticket spielt überteuerten Online-Weiterverkäufern in die Hände.
Die Freude über die erworbenen Tickets für den „Jedermann“ist für eine Festspielbesucherin aus Wien getrübt. Sie hat die beiden Karten über eine Online-Plattform mit Sitz in der Schweiz erworben. Die Karten kosten laut Aufdruck auf dem Ticket je 85 Euro. Bezahlt hat sie dafür aber insgesamt 800 Euro: je 300 Euro pro Karte plus 200 Euro Bearbeitungsgebühr. Aufgefallen ist ihr die hohe Summe erst, als es schon zu spät war und sie ihre Kreditkartennummer schon eingegeben hatte – denn zunächst hatte sie nur die angezeigten „300 Euro“gesehen und gedacht, das wäre die Gesamtsumme. Aus Unachtsamkeit sei ihr das passiert und wohl auch, weil sie sich so sehr darüber gefreut hatte, doch noch zu Karten für die ausgebuchte Produktion zu kommen. „Wir werden nach Salzburg fahren und uns trotzdem einen schönen Abend machen“, sagt sie. Denn: Vom Kauf zurücktreten kann man nicht. Das bestätigt auch Claudia Bohl vom Konsumentenschutz der Salzburger AK. „Für Freizeitdienstleistungen gilt das Rücktrittsrecht nicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen seinen Sitz in einem EU-Land oder der Schweiz hat.“Der Ticketvermittler aus der Schweiz ist für sie dennoch kein Unbekannter. „Es handelt sich um eine reine Vermittlungsplattform. Das Unternehmen selbst ist nicht Verkäufer der Karten – das sind andere, Privatpersonen zum Beispiel“, erklärt sie. Aus früheren Fällen wisse sie, dass Tickets dort in Einzelfällen mehrfach verkauft worden sind, oder dass den Käufern etwa bei Fußballspielen mit personalisierten Tickets der Zutritt verwehrt wurde, weil der Name am Ticket nicht mit ihrem eigenen übereinstimmte. „Wir raten davon ab, auf solchen Plattformen Tickets zu kaufen“, sagt die Konsumentenschützerin.
Das tun auch die Salzburger Festspiele. Denn der Käufer könne sich bei einer solchen Plattform – neben allem anderen Ärger wie stark überhöhten Preisen – nicht sicher sein, dass er ein gültiges Ticket erworben hat, sagt Lukas Crepaz, der kaufmännische Direktor der Salzburger Festspiele. Wenn dem Käufer dann der Einlass verwehrt werde, sei der Ärger nur noch größer. „Wir empfehlen immer, sich zuerst an unser Kartenbüro oder unseren Online-Ticketshop zu wenden. Auch für ausverkaufte Vorstellungen gibt es kurzfristig immer wieder Karten.“
Die „Salzburger Nachrichten“haben es gestern selbst getestet: Am Donnerstagnachmittag waren für die heutige „Zauberflöten“-Premiere noch acht Karten in Preisklassen von 270 bis 340 Euro vorhanden.
Auch auf der Schweizer Online-Plattform wurden die SN fündig. Dort wurden unter anderem angeboten: „Salome“-Tickets um 2499 Euro, „Pique Dame“um 1699 Euro oder das Konzert von Anna Netrebko und Yusif Eyvazov um 524 Euro.
„Es gibt im Kartenbüro kurzfristig Restkarten.“
Gegen den gewerbsmäßigen Online-Handel von Karten setzen sich die Festspiele zur Wehr. „Wir überlegen rechtliche Schritte gegen solche Plattformen. Wir wissen aber auch, dass das schwierig ist“, räumt Lukas Crepaz ein. Man sei auf die Mithilfe von Käufern der überteuerten und online gehandelten Tickets angewiesen. „Wenn uns Kunden den Bestellvorgang beschreiben, eine Rechnung der Plattform beilegen und uns das Ticket in Kopie schicken, finden wir heraus, wer das Ticket ursprünglich bei uns gekauft hat. Dieser Name kommt auf eine Sperrliste. Das heißt, diese Person kann bei uns keine Tickets mehr kaufen.“
Der kommerzielle und gewerbliche Wiederverkauf von Karten ist laut Geschäftsbedingungen der Salzburger Festspiele verboten. „Wenn jemand seine Karten etwa aus Krankheitsgründen wiederverkauft und dafür nicht mehr verlangt, als sie wert sind, dann stellt das kein Problem dar“, erklärt Crepaz.
Im Kartenbüro der Festspiele werden nicht benötigte Festspielkarten auf Kommission entgegengenommen. Für Freunde und Förderer der Festspiele sei das ein kostenloser Service, bei anderen Kunden werde für die Vermittlung 15 Prozent des Kartenpreises verrechnet, so Kartenbüro-Leiter Christoph Engel.
Wer seine Festspielkarten zu stark überhöhten Preisen weiterverkauft, der muss laut Konsumentenschützerin Claudia Bohl mit Konsequenzen rechnen. „Der Käufer kann vor einem Gericht Wucher geltend machen und das Geld zurückfordern.“