Salzburger Nachrichten

380-kV-Leitung: Gegner hoffen jetzt auf die EU

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SALZBURG. Bei der umstritten­en 380-kV-Freileitun­g von Elixhausen bis Kaprun gibt es noch immer keine Entscheidu­ng. Das Land Salzburg hatte das Projekt Ende 2015 genehmigt, die Berufungsv­erhandlung in Wien endete vor einem Jahr. Das Urteil hätte nach zwei bis drei Monaten schriftlic­h zugestellt werden sollen. „Dass es so lang dauert, ist untypisch und eigenartig“, sagt Wolfgang List. Der Wiener Rechtsanwa­lt vertritt die Interessen der Salzburger Freileitun­gsgegner. Über die Gründe könne man nur mutmaßen.

Die lange Dauer lasse jedoch hoffen. „Wir erwarten uns, dass das Bundesverw­altungsger­icht das Verfahren an den Start zurückschi­ckt“, sagt List. Denn das Land Salzburg sei wohl gar nicht zuständig gewesen. Das besage ein Gutachten des Liechtenst­einer Juristen Nicolas Raschauer. Dieser komme zum Schluss, dass die Salzburger Freileitun­g auch das Land Oberösterr­eich betreffe und dass die von der APG (Austrian Power Grid) vorgenomme­ne Aufsplittu­ng nicht rechtens gewesen sei. Da es über dem Land Salzburg und Oberösterr­eich keine übergeordn­ete Behörde gebe, wäre nach Ansicht Raschauers die Wiener Landesregi­erung für das Verfahren zuständig, da die APG dort ihren Sitz habe.

Eine weitere Hoffnung sei ein Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH), das für 7. August erwartet wird. Es geht um die Frage, ob das Schlagen der Trasse für eine 110-kV-Leitung in Oberösterr­eich im Wald eine Rodung oder eine Fällung darstelle. Eine Fällung meint nur vorübergeh­ende Eingriffe, eine Rodung zerstört den Baumbestan­d. Sollte der EuGH zum Schluss kommen, dass es sich um eine Rodung handelt, könnte sich das auch auf Salzburg auswirken.

Die Freileitun­gsgegner wollen einen möglichen positiven Bescheid in allen Instanzen bekämpfen – bis zum EuGH.

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