380-kV-Leitung: Gegner hoffen jetzt auf die EU
SALZBURG. Bei der umstrittenen 380-kV-Freileitung von Elixhausen bis Kaprun gibt es noch immer keine Entscheidung. Das Land Salzburg hatte das Projekt Ende 2015 genehmigt, die Berufungsverhandlung in Wien endete vor einem Jahr. Das Urteil hätte nach zwei bis drei Monaten schriftlich zugestellt werden sollen. „Dass es so lang dauert, ist untypisch und eigenartig“, sagt Wolfgang List. Der Wiener Rechtsanwalt vertritt die Interessen der Salzburger Freileitungsgegner. Über die Gründe könne man nur mutmaßen.
Die lange Dauer lasse jedoch hoffen. „Wir erwarten uns, dass das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren an den Start zurückschickt“, sagt List. Denn das Land Salzburg sei wohl gar nicht zuständig gewesen. Das besage ein Gutachten des Liechtensteiner Juristen Nicolas Raschauer. Dieser komme zum Schluss, dass die Salzburger Freileitung auch das Land Oberösterreich betreffe und dass die von der APG (Austrian Power Grid) vorgenommene Aufsplittung nicht rechtens gewesen sei. Da es über dem Land Salzburg und Oberösterreich keine übergeordnete Behörde gebe, wäre nach Ansicht Raschauers die Wiener Landesregierung für das Verfahren zuständig, da die APG dort ihren Sitz habe.
Eine weitere Hoffnung sei ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das für 7. August erwartet wird. Es geht um die Frage, ob das Schlagen der Trasse für eine 110-kV-Leitung in Oberösterreich im Wald eine Rodung oder eine Fällung darstelle. Eine Fällung meint nur vorübergehende Eingriffe, eine Rodung zerstört den Baumbestand. Sollte der EuGH zum Schluss kommen, dass es sich um eine Rodung handelt, könnte sich das auch auf Salzburg auswirken.
Die Freileitungsgegner wollen einen möglichen positiven Bescheid in allen Instanzen bekämpfen – bis zum EuGH.