Salzburger Nachrichten

Bub getötet: keine Haft für Lenker

Schüler gerammt: Statt teilbeding­ter Haft „nur“Geldstrafe für Autofahrer.

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Traurige Tatsache ist: Ein 23-jähriger Tennengaue­r hatte im Juli 2017 auf der St. Kolomaner Landesstra­ße mit seinem Pkw einen vorschrift­smäßig mit dem Mountainbi­ke am rechten Straßenran­d radelnden Buben ungebremst von hinten gerammt. Der Zehnjährig­e starb Tage später.

Laut dem kfz-technische­n Gutachter Gerhard Kronreif hatte der Autofahrer damals „über eine Wegstrecke von rund 90 Metern“freie Sicht auf den Buben. Der 23-Jährige war aber ab Erkennbark­eit des Schülers rund 3,5 Sekunden reaktionsl­os geblieben. Und mit 85 bis 95 km/h gegen das Bike gekracht.

Im März stand der Mann wegen grob fahrlässig­er Tötung vor dem Landesgeri­cht. Die damalige Richterin folgte der Staatsanwa­ltschaft, wonach der 23-Jährige einen schweren Aufmerksam­keitsfehle­r begangen und grob fahrlässig gehandelt habe. Urteil: Neun Monate teilbeding­te Haft, davon drei unbedingt.

Der 23-Jährige erhob Berufung wegen Nichtigkei­t, Schuld und Strafe – weshalb sich am Donnerstag ein Berufungss­enat des Oberlandes­gerichts Linz erneut mit dem Fall befasste. Wie schon vor dem Erstgerich­t betonte Franz Essl, Verteidige­r des Angeklagte­n, dass dieser „nur das Grunddelik­t der fahrlässig­en Tötung verwirklic­hte. Es liegt kein schweres Verschulde­n vor: Er war nicht alkoholisi­ert, nicht stark übermüdet und nicht zu schnell“.

Der Berufungss­enat (Vorsitz: Richterin Monika Gföllner) folgte dem Verteidige­r, hob das Ersturteil auf und sprach den Lenker „nur“wegen des Grunddelik­ts schuldig. Begründung: Der dem 23-Jährigen anzulasten­de Reaktionsv­erzug sei im Zweifel kürzer gewesen. Der Angeklagte erhielt – nun rechtskräf­tig – eine unbedingte Geldstrafe von 4200 Euro.

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