Die Pille aus dem Internet
Wer mit Mausklick Arzneimittel bestellt, sollte nicht zu blauäugig vorgehen. Der Kauf ist oft illegal.
Sie sind in Österreich rezeptpflichtig, nicht zugelassen oder nicht erhältlich – doch Arzneimittel werden immer öfter vom Schreibtisch aus mit Mausklick bequem über Internet bei Versandhändlern bestellt oder bei „Online-Apotheken“im Ausland. Zugestellt werden sie auf dem Postweg.
Was die wenigsten wissen: Der Kauf von Medikamenten im Internet ist oft illegal. Dies gilt auch generell für das Mitführen von rezeptpflichtigen Arzneimitteln im Reiseverkehr.
Gleichzeitig wurden auf EU-Ebene vollzugstaugliche und praxisnahe Vorschriften erlassen, um die Einfuhr von im Inland nicht zugelassenen Arzneimitteln aus dem Ausland zu verhindern – vorrangig zum Schutz der Gesundheit der Konsumenten. In Österreich wurde dazu das sogenannte Arzneiwareneinfuhrgesetz erlassen.
Als Arzneimittel im Sinne der einschlägigen Gesetze gelten nicht nur Medikamente, sondern auch pflanzliche und homöopathische Arzneien sowie Vitamine oder Mineralstoffe (das sind die immer beliebteren „Nahrungsergänzungsmittel“). Dies ist nicht hinlänglich bekannt. Unter „Fernabsatz“versteht man, wenn der Vertrag zwischen Besteller und Lieferant unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel (Internet, Telefon, Teleshopping, E-Mail, Bestellschein etc.) zustande kommt.
Nun ist es aber so: Nach dem österreichischen Arzneimittelgesetz dürfen in Österreich Arzneimittel an Patienten grundsätzlich nur durch Apotheken abgegeben werden. Der Verkauf in Selbstbedienung oder eben auch durch Fernabsatz ist dagegen verboten.
Von diesem Verbot gibt es jedoch Ausnahmen: Erlaubt ist die Fernabgabe von nicht rezeptpflichtigen Arzneimitteln, die in Österreich zugelassen oder registriert wurden oder die durch dazu befugte Versandapotheken eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraums versandt werden.
Die Menge der zulässigen Einzelabgabe ist aber mit dem persönlichen Bedarf des Empfängers begrenzt. Das sind also maximal drei Packungen eines Arzneimittels pro Person. Ausnahmslos verboten ist in Österreich der Fernabsatz rezeptpflichtiger Medikamente sowie von Arzneimitteln generell durch nicht befugte Versender. Vor einer Bestellung im Fernabsatz sollte sich der Kunde auf jeden Fall vergewissern, dass es sich um eine registrierte und legale Versandapotheke handelt. Diese führen EU-weit ein einheitliches Sicherheitslogo. Da diese Apotheken strengen Kontrollen und Auflagen der nationalen Arzneimittelbehörden unterliegen, ist dort sichergestellt, dass nur geprüfte Medikamente und qualitativ hochwertige Arzneimittel verkauft werden. Eine Liste der in Österreich registrierten und legalen Versandapotheken findet man unter versandapotheken.basg.gv.at. Von Konsumentenseite besteht oft Rechtsunsicherheit, denn der Kunde kann bei seiner Bestellung oft nicht feststellen, ob das Arzneimittel über eine österreichische Zulassung verfügt oder nicht und ob dieses in Österreich rezeptpflichtig ist. Deshalb sind Bestellungen von Arzneimitteln im Wege des Fernabsatzes, speziell im Ausland, generell problematisch. Manche Präparate sind nämlich in den Herkunftsländern rezeptfrei, unterliegen in Österreich jedoch der Rezeptpflicht. Der Kunde kann sich deshalb nicht blind darauf verlassen, dass die Abgabe des von ihm bestellten Arzneimittels im Fernabsatz überhaupt zulässig ist. Die Zollorgane sind verpflichtet, Medikamente, die entgegen dem bestehenden Verbot im Fernabsatz geliefert werden, zu beschlagnahmen und letztlich zu vernichten. Die Kosten dafür trägt der Besteller. Auch das Mitführen von Arzneimitteln durch Privatpersonen im Reiseverkehr ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen: Reisende mit Wohnsitz in Österreich dürfen jene Arzneiwaren, die sie bereits bei der Ausreise für ihren persönlichen Bedarf oder den Bedarf eines mitreisenden Tieres mitgeführt haben, wieder nach Österreich mitbringen. Darüber hinaus dürfen sie im Ausland erworbene Arzneiwaren in einer Menge bis zu jeweils drei Einzelhandelspackungen pro Arzneimittel mitführen.