Zum Spenden ausrangierter Kfz
Wer öffentliche Mittel verwaltet, muss überlegen, ob eine Spende (Geld/Sachleistung) im Interesse der jeweiligen Institution und/oder des Steuerzahlers vertretbar ist. Das ist bis zu einem gewissen Ausmaß eine (unternehmens)politische Entscheidung. Dazu sind durch strenge Compliance-Regeln und Gesetze noch Grenzen gesetzt.
Als Vorstand und Geschäftsführer von öffentlichen Betrieben und auch als eingetragener Strafverteidiger möchte ich festhalten, dass die „gelebte Solidarität für Menschen in Not“wie im gegenständlichen Fall – unabhängig davon, ob ausrangierte Fahrzeuge nach Ablauf der Gebrauchsmöglichkeit in Österreich durch einen SP- oder VPBürgermeister übergeben wurden – weder rechtlich noch moralisch ein Problem darstellen sollte.
Mein Appell daher an alle Entscheider aus Politik und Wirtschaft: Bitte bleiben Sie mutig und lassen Sie sich durch diese Debatte, die an eine Sudelkampagne erinnert, nicht abhalten, das Richtige zu tun, wenn Menschen in Not sind und Sie es dazu auch noch wirtschaftlich gut verkraften können. Danke! Dr. Johannes Hörl, MBL/CSE Falls dieser Bericht den Tatsachen entspricht (woran schon aufgrund der Salzburger Radweg-Zustände kein Zweifel besteht), ist dem Befund von Frau Heidi Huber nichts hinzuzufügen. Georg Hammerl, 5020 Salzburg