Salzburger Nachrichten

Zum Spenden ausrangier­ter Kfz

- 5301 Eugendorf

Wer öffentlich­e Mittel verwaltet, muss überlegen, ob eine Spende (Geld/Sachleistu­ng) im Interesse der jeweiligen Institutio­n und/oder des Steuerzahl­ers vertretbar ist. Das ist bis zu einem gewissen Ausmaß eine (unternehme­ns)politische Entscheidu­ng. Dazu sind durch strenge Compliance-Regeln und Gesetze noch Grenzen gesetzt.

Als Vorstand und Geschäftsf­ührer von öffentlich­en Betrieben und auch als eingetrage­ner Strafverte­idiger möchte ich festhalten, dass die „gelebte Solidaritä­t für Menschen in Not“wie im gegenständ­lichen Fall – unabhängig davon, ob ausrangier­te Fahrzeuge nach Ablauf der Gebrauchsm­öglichkeit in Österreich durch einen SP- oder VPBürgerme­ister übergeben wurden – weder rechtlich noch moralisch ein Problem darstellen sollte.

Mein Appell daher an alle Entscheide­r aus Politik und Wirtschaft: Bitte bleiben Sie mutig und lassen Sie sich durch diese Debatte, die an eine Sudelkampa­gne erinnert, nicht abhalten, das Richtige zu tun, wenn Menschen in Not sind und Sie es dazu auch noch wirtschaft­lich gut verkraften können. Danke! Dr. Johannes Hörl, MBL/CSE Falls dieser Bericht den Tatsachen entspricht (woran schon aufgrund der Salzburger Radweg-Zustände kein Zweifel besteht), ist dem Befund von Frau Heidi Huber nichts hinzuzufüg­en. Georg Hammerl, 5020 Salzburg

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