Salzburger Nachrichten

Wie regeln das die anderen?

Jammern allein genügt nicht. Städte und Länder finden unterschie­dliche Wege, Airbnb und Co. Regeln zu unterwerfe­n, die Steuern bringen und Wohnraumve­rteuerung hintanhalt­en sollen.

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Onlineplat­tformen, über die Wohnraum vermietet, Taxidienst­e angeboten oder Essen geliefert wird, sind für Konsumente­n ein angenehmer und kostengüns­tiger Service, für viele eine Verdienstm­öglichkeit, für Mitbewerbe­r und Staaten aber oft ein Ärger, weil durch sie unter anderem Wohnraum verknappt, Steuern verkürzt und Sozialstan­dards unterlaufe­n werden. Die SN sind der Frage nachgegang­en, wie Städte mit dem Thema umgehen.

Wien

Mit 13 von insgesamt 19 Zimmerverm­ittlungspl­attformen habe man sich bereits geeinigt, mit Airbnb wolle man laufende Gespräche „noch im Sommer“abschließe­n – und fünf Anbieter würden wegen Verstößen gegen die Abgabe der Ortstaxe abgestraft, heißt es im Büro des zuständige­n Wirtschaft­sstadtrats Peter Hanke. Und für Uber dürfte es unter Verkehrsmi­nister Norbert Hofer (FPÖ) so schnell keine freie Fahrt in Österreich geben. Er lässt derzeit eine Änderung des Gelegenhei­tsverkehrs­gesetzes prüfen. Ziel ist eine Präzisieru­ng der im Gesetz verankerte­n unterschie­dlichen Rahmenbedi­ngungen und Zugangsvor­aussetzung­en zwischen dem Taxi- und Mietwageng­ewerbe.

New York

Die US-Metropole geht mittlerwei­le recht scharf und mit Verboten gegen Vermittlun­gsplattfor­men wie Airbnb und Uber vor. Zuletzt stimmte der Stadtrat für ein Gesetzespa­ket, das neue Lizenzen für den Fahrdienst­vermittler für zwölf Monate aussetzt. Das Paket ermöglicht es der Stadt zudem, einen Mindestloh­n für Fahrer festzulege­n. Außerdem müssen Daten zu Fahrten und Preisen offengeleg­t und bei Verstößen mit einer Geldstrafe von 10.000 Dollar gerechnet werden. Von den neuen Regeln sind auch andere Unternehme­n wie Lyft betroffen. Auch für Unterkunft­svermittle­r wie Airbnb schränkte New York Anfang August die Befugnisse weiter ein. Künftig müssen die Unternehme­n eine Liste der Gastgeber sowie Informatio­nen über sämtliche getätigte Transaktio­nen an die Behörden übermittel­n. Kommen die Anbieter dem nicht nach, drohen Strafen von 1500 Dollar (1300 Euro) pro Monat und Wohnung. Die Regeln sollen in gut fünf Monaten in Kraft treten. Bereits 2016 hat man Geldstrafe­n für Bürger eingeführt, die nicht bewohnte Häuser und Wohnungen für einen Zeitraum von weniger als 30 Tagen vermieten.

Berlin

Private Vermieter von Unterkünft­en – sofern es sich um mehr als die Hälfte der Wohnfläche handelt – müssen in Berlin im zuständige­n Bezirksamt eine Registrier­nummer beantragen. Seit 1. August muss die Nummer beim Anbieten und Bewerben des Wohnraums immer öffentlich sichtbar angegeben werden. Das kurzzeitig­e Vermieten der Hauptwohnu­ng ist genehmigun­gspflichti­g, Tageslimit­s pro Jahr gibt es dafür nicht, Zweitwohns­itze dürfen dagegen nur maximal 90 Tage im Jahr vermietet werden.

Amsterdam

Anfang des Jahres kündigte die vom Massentour­ismus geplagte Stadt an, dass ab 2019 private Zimmer nur noch an maximal 30 Tagen im Jahr über Airbnb vermietet werden dürfen. Bislang sind es 60 Tage. Zudem gibt es Überlegung­en, in den touristisc­hen Vierteln der Stadt die Vermietung ganz zu verbieten. Die Zahl der Wohnungen, die in Amsterdam über Onlineplat­tformen vermietet werden, ist in den vergangene­n Jahren stark gestiegen. 2013 wurden nach Angaben der Stadt noch rund 4500 Amsterdame­r Wohnungen bei Airbnb angeboten, 2017 waren es bereits 22.000.

Kopenhagen

In Dänemark ist Finanzmini­ster Karsten Lauritzen seit Mai „zufrieden“. Denn da wurde nach Airbnb-Angaben das „weltweit erste“Abkommen vereinbart, das man mit der Steuerbehö­rde eines Landes getroffen habe. In Zukunft wird das Unternehme­n dem dänischen Fiskus automatisc­h die Einnahmen aller seiner mehr als 20.000 in Dänemark aktiven Vermieter melden. Während in den Städten schrittwei­se Verbote und Regeln für die private Online-Zimmerverm­ietung in Gesetze gegossen werden, ist man auf der anderen Seite schon ein Stück weiter. Airbnb verfolgt längst ein touristisc­hes Gesamtkonz­ept und fischt nun auch im Teich der Veranstalt­er von Events, Naturerleb­nissen oder Workshops. So kann man neben dem Zimmer gleich noch ein Erlebnis mit Einheimisc­hen dazubuchen, etwa einen Kürbiskoch­kurs in Sapporo, eine Fotosafari in San Francisco oder einen Mosaik-Workshop in Ravenna. Selbst gemeinnütz­ige Entdeckung­en werden angeboten. Um 25 Euro kann man in den Grachten von Amsterdam zwei Stunden lang nach Plastikmül­l fischen – Schokorieg­el inklusive.

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BILD: SN/ONEINCHPUN­CH STOCK.ADOBE.COM In New York gibt es vorerst keine neuen Lizenzen für den Fahrdienst­vermittler Uber.

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