SN: Wie werden AirbnbEinkünfte richtig versteuert?
Ob die tage- oder wochenweise Zimmervermietung einschließlich Zurverfügungstellung von Bettwäsche, Handtüchern etc. zu Einkünften als Gewerbebetrieb führt oder zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, ist abhängig von der Anzahl der Fremdenbetten. Denn sobald mehr als zehn Fremdenbetten vermietet werden, stellt dies keine Zimmervermietung geringen Ausmaßes mehr dar, sondern bereits eine gewerbliche Tätigkeit. Bei Unterschreiten der Zehn-Betten-Grenze liegen jedenfalls Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor.
Für die Versteuerung von solchen Airbnb-Einkünften gibt es eine steuerrechtliche Erleichterung, denn die Einkommensteuerrichtlinien erlauben dem Zimmervermieter, wenn er selbst Eigentümer oder fremdüblicher Mieter des vermieteten Objekts ist, einen pauschalen Werbungskostenabzug in Höhe von 50 Prozent der Einnahmen. Wer dagegen „Fremdes“vermietet, zum Beispiel ein Fruchtgenussberechtigter, der keine Substanzabgeltung leistet, hat nur Anspruch auf einen pauschalen Werbungskostenabzug in Höhe von 30 Prozent der Einnahmen, wobei eine „normale Überschussermittlung“trotzdem möglich ist. Hans-Peter Rausch ist Steuerberater in Salzburg.