Salzburger Nachrichten

Blick in Patientena­kte: Pfleger verlieren Job

Der Tod eines Kleinkinde­s nach einer OP im April sorgt für Aufsehen. Nach einer unbefugten Einsichtna­hme müssen zwei Spitalsmit­arbeiter gehen.

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SALZBURG. Ende April starb in den Salzburger Landesklin­iken ein 17 Monate alter Bub nach einer Operation. Dem Kleinkind sollte ein Blutschwam­m an der Wange entfernt werden. Der Bub soll während der Narkose Erbrochene­s eingeatmet haben – elf Tage später starb er.

Mittlerwei­le läuft ein Ermittlung­sverfahren gegen zwei Ärzte wegen des Vorwurfs der grob fahrlässig­en Tötung. Mit einem Abschluss der Ermittlung­en sei derzeit noch nicht zu rechnen, sagt der Sprecher der Staatsanwa­ltschaft, Robert Holzleitne­r.

Rechtsanwa­lt Stefan Rieder, der die Eltern des Kindes vertritt, sagt, dass nun das gerichtsme­dizinische Gutachten vorliege. Dieses empfehle aber, zwei weitere Gutachten einzuholen: eine kinderchir­urgische sowie eine anästhesio­logische Expertise.

Abseits dessen haben auch zwei Pfleger an den SALK jetzt ihren Job verloren. Das bestätigt Klinikspre­cherin Mick Weinberger. Die beiden Mitarbeite­r haben nämlich Einsicht genommen in die Krankenakt­e des Buben. Das ist aber nur jenem Personal gestattet, das mit dem Patienten auch betraut ist. Jede Einsichtna­hme wird im elektronis­chen Krankenhau­sinformati­onssystem dokumentie­rt – mit Name und Uhrzeit. „Die unbefugte Einsichtna­hme in Patientena­kten ist datenschut­zrechtlich verboten. Es kam in den beiden Fällen zu einvernehm­lichen Auflösunge­n der Arbeitsver­träge, weil bei den beiden Mitarbeite­rn auch Einsicht über die Dienstpfli­chtverletz­ung herrscht“, heißt es aus dem Spital. Datenschut­z habe oberste Priorität im Gesundheit­swesen.

„Es ist bedauerlic­h. Aber es ist wichtig, dass wir hier ganz streng sind. Wir mussten aber leider schon ein paar Mal eine Kündigung ausspreche­n. Wir haben daraufhin immer alle Mitarbeite­r auf die Bestimmung­en hingewiese­n“, sagt Weinberger.

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