Blick in Patientenakte: Pfleger verlieren Job
Der Tod eines Kleinkindes nach einer OP im April sorgt für Aufsehen. Nach einer unbefugten Einsichtnahme müssen zwei Spitalsmitarbeiter gehen.
SALZBURG. Ende April starb in den Salzburger Landeskliniken ein 17 Monate alter Bub nach einer Operation. Dem Kleinkind sollte ein Blutschwamm an der Wange entfernt werden. Der Bub soll während der Narkose Erbrochenes eingeatmet haben – elf Tage später starb er.
Mittlerweile läuft ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Ärzte wegen des Vorwurfs der grob fahrlässigen Tötung. Mit einem Abschluss der Ermittlungen sei derzeit noch nicht zu rechnen, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Robert Holzleitner.
Rechtsanwalt Stefan Rieder, der die Eltern des Kindes vertritt, sagt, dass nun das gerichtsmedizinische Gutachten vorliege. Dieses empfehle aber, zwei weitere Gutachten einzuholen: eine kinderchirurgische sowie eine anästhesiologische Expertise.
Abseits dessen haben auch zwei Pfleger an den SALK jetzt ihren Job verloren. Das bestätigt Kliniksprecherin Mick Weinberger. Die beiden Mitarbeiter haben nämlich Einsicht genommen in die Krankenakte des Buben. Das ist aber nur jenem Personal gestattet, das mit dem Patienten auch betraut ist. Jede Einsichtnahme wird im elektronischen Krankenhausinformationssystem dokumentiert – mit Name und Uhrzeit. „Die unbefugte Einsichtnahme in Patientenakten ist datenschutzrechtlich verboten. Es kam in den beiden Fällen zu einvernehmlichen Auflösungen der Arbeitsverträge, weil bei den beiden Mitarbeitern auch Einsicht über die Dienstpflichtverletzung herrscht“, heißt es aus dem Spital. Datenschutz habe oberste Priorität im Gesundheitswesen.
„Es ist bedauerlich. Aber es ist wichtig, dass wir hier ganz streng sind. Wir mussten aber leider schon ein paar Mal eine Kündigung aussprechen. Wir haben daraufhin immer alle Mitarbeiter auf die Bestimmungen hingewiesen“, sagt Weinberger.