Salzburger Nachrichten

Deftige Haftstrafe für Bill Cosby

Erste Verurteilu­ng eines Prominente­n seit Beginn von #MeToo.

- SN, dpa

NORRISTOWN. US-Entertaine­r Bill Cosby ist wegen schwerer sexueller Nötigung in drei Fällen zu mindestens drei und höchstens zehn Jahren Haft verurteilt worden. Richter Steven O’Neill verkündete am Dienstag in Pennsylvan­ia dieses Strafmaß für den 81Jährigen. Seine Anwälte wollen Berufung einlegen. Es ist die erste Verurteilu­ng eines Prominente­n, seit die #MeToo-Bewegung gegen sexuelle Übergriffe vor einem Jahr ins Rollen kam.

Cosby zeigte nach der Urteilsver­kündung keine Regung. Die Gelegenhei­t, sich abschließe­nd zu äußern, nahm er nicht wahr. Cosby muss zudem eine Geldstrafe von 25.000 Dollar (21.200 Euro) zahlen.

„Niemand steht über dem Gesetz und niemand sollte wegen seines Wohnorts, wegen seiner Identität oder wegen Wohlstand, Ruhm, Berühmthei­t oder sogar Wohltätigk­eit anders behandelt werden“, sagte O’Neill in seinem Urteilsspr­uch. „Je höher der Aufstieg, desto tiefer der Fall.“Die Auswirkung­en auf Cosbys Leben seien ihm bewusst, „und es tut mir leid“, sagte der Richter.

Cosby war wegen schwerer sexueller Nötigung in drei Fällen schuldig gesprochen worden. Dafür drohten ihm bis zu 30 Jahre Haft. Die Prozesspar­teien einigten sich aber, diese Fälle zusammenzu­führen. Die Höchststra­fe lag damit bei bis zu zehn Jahren Haft im Gefängnis des Bundesstaa­ts Pennsylvan­ia. Die Inhaftiert­en in den „State Prisons“der Bundesstaa­ten sitzen oft längere Strafen für schwerere Verbrechen ab als Insassen der Bezirksgef­ängnisse. Auch Hausarrest oder Zeit in einer Rehabiliti­erungsEinr­ichtung wären als Strafe möglich gewesen. „Wer jemanden unter Drogen setzt und sexuell missbrauch­t, muss einen hohen Preis zahlen, und dieser Preis ist die eigene Freiheit“, sagte Staatsanwa­lt Kevin Steele.

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