Terrorprozess: Freispruch für Tschetschenen
Ein 22-Jähriger ist am Dienstag am Wiener Landesgericht mangels Beweisen vom Vorwurf freigesprochen worden, im Juni 2014 illegal nach Syrien gereist zu sein und sich dort als Kämpfer für die Terrormiliz „Islamischer Staat“(IS) betätigt zu haben. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Die Anklage hatte im Wesentlichen auf Informationen des US-Geheimdiensts FBI gefußt. Dem Gericht reichte die Beweislage allerdings nicht aus, um mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit mit einem Schuldspruch vorzugehen. Der gebürtige Tschetschene räumte ein, knapp nach seinem 18. Geburtstag nach Istanbul gereist zu sein – allerdings nicht in terroristischer Absicht. Er habe mit dem IS nichts am Hut, sondern nur in der Türkei ein Mädchen besucht.