Keine Regel ohne Ausnahme
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass jemand, dem eine Ausnahme von einer gültigen Regel gewährt wird, dafür sehr dankbar ist und sich zeitlebens bemühen wird, dieses Vertrauen zu rechtfertigen. In meinem Berufsleben habe ich in jungen Jahren von einer solchen Ausnahme profitiert und damit verdanke ich ihr auch meine heutige Situation.
Von den rund 1000 Asylbewerbern, die aktuell eine Lehre absolvieren (Stand Ende Juli) werden mehr als die Hälfte in der Hotellerie und Gastronomie ausgebildet. Nun sollen auch diejenigen, die sich noch in Ausbildung befinden, weiterhin abgeschoben werden können.
Das darf doch nicht wahr sein. Koch- und Restaurantlehrlinge sind seit Jahren Mangelware und es werden von Jahr zu Jahr weniger. Als ich in den frühen Sechzigerjahren nach Kellnerlehre, Hotelfachschule und Bundesheer für drei Jahre im Service auf Saison und in Jahresstellen in die Schweiz ging – wegen wesentlich besserer Verdienstmöglichkeiten als in Österreich –, war nur der Maître d’hôtel ein Schweizer. Ich habe in Graubünden, Bern, Zürich und Genf gearbeitet.
Ich war in vier verschiedenen Erstklassebetrieben tätig, aber einem/-r Schweizer/-in als Servicemitarbeiter/-in bin ich schon damals nicht begegnet. Die Servicekollegen – nur männlich – waren aus Italien, Spanien, Österreich, Deutschland.
Was vor mehr als einem halben Jahrhundert in der Schweiz gastronomischer Alltag war, ist inzwischen auch in Österreich angekommen. Ohne Service- und Küchenmitarbeiter/-innen aus unseren östlichen Nachbarstaaten wäre das international weit überdurchschnittlich hohe Niveau österreichischer Gastronomieund Hotelbetriebe nicht mehr zu halten.
Bei etwas gutem Willen aller Beteiligten sollte es doch möglich sein, gesetzliche Ausnahmeregelungen zu schaffen, dass zumindest alle zurzeit in Ausbildung befindlichen Lehrlinge ihre Lehrzeit ordentlich abschließen können. Sie werden sich zeitlebens dankbar an ihre Lehrzeit in Österreich erinnern und in ihren Heimatländern für das Tourismusland Österreich werben. OSR Bruno Hinterwirth 5630 Bad Hofgastein