Kopfstoß gegen Busfahrer: Mopedfahrer wurde verurteilt
Unbestritten ist: Ein Obusfahrer (45) und ein Mopedlenker (40) waren am 1. Juni bei einer Haltestelle in Salzburg-Lehen in einen hitzigen Streit geraten. Grund: Der Obusfahrer ließ damals gerade Fahrgäste aus dem Bus, als fast gleichzeitig der Mopedlenker auf dem Gehsteig knapp an einer aussteigenden Frau vorbeifuhr. Worauf die Frau erschrak und der Chauffeur den Mopedfahrer zur Rede stellte. Tatsache ist auch, dass der Streit zwischen den Männern eskalierte und der Busfahrer ins Spital kam – dort wurde bei ihm eine Schädelprellung diagnostiziert.
In einem Strafprozess – auf der Anklagebank saß der Mopedfahrer – musste sich nun am Dienstag ein Schöffengericht (Vorsitz: Günther Nocker) zwei Versionen anhören, wie es zur Verletzung des Obuslenkers kam. Staatsanwältin Lisa Riedl hatte den Zweiradlenker wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung (Paragraf 87 Strafgesetzbuch) angeklagt. Dieser, so die Staatsanwältin, habe sich bei dem Streit plötzlich vor dem Chauffeur aufgebaut und diesem – ohne Helm – „mit Schwung einen wuchtigen Kopfstoß gegen die Stirn versetzt“. Der Busfahrer und auch die Frau, an der der Mopedfahrer knapp vorbeigefahren war, belasteten den 40-Jährigen schwer. „Ich habe mich damals über das rowdyhafte Verhalten des Mopedfahrers geärgert und ihn zurechtgewiesen. Weil andere Passanten wollten, dass ich die Polizei anrufe, habe ich das getan. Dann hat er mir den Kopfstoß verpasst. Ich ging zu Boden und war eine Minute total weg“, so der Busfahrer. Auch die Zeugin sagte: „Es war ein starker Kopfstoß. Echt arg.“
Der Angeklagte hingegen beteuerte, er habe den Chauffeur, der ihn massiv beschimpft habe, „nur mit dem Kopf weggedrückt. Das war kein Kopfstoß.“
Der Senat verurteilt den Angeklagten schließlich wegen versuchter schwerer Körperverletzung gemäß Paragraf 84 StGB. Richter Nocker: „Wir gehen von einem Kopfstoß aus, der durchaus auch schlimmere Folgen hätte haben können.“Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.