Messerstiche in Lokal: 13 Jahre Haft für Albaner
Der am Montag eröffnete Geschworenenprozess (Vorsitz: Richter Philipp Grosser) gegen einen Albaner (43) wegen zweifachen Mordversuchs ging am Donnerstag ins Finale. Staatsanwalt Robert Holzleitner lastete dem Asylbewerber an, 2017 in einem Lokal in der Stadt Salzburg einen anderen Lokalgast im Streit zuerst mit seinem Klappmesser am Daumen verletzt zu haben. Als die Security den Albaner aus dem Lokal bringen wollte, sei der 43-Jährige erneut auf besagten Gast zugestürmt, um ihn niederzustechen. Nur weil ein Türsteher dazwischenging, sei der Gast nicht getroffen worden; stattdessen stach der Albaner dem Türsteher, der ihn umklammerte, zwei Mal in den Rücken. Der Türsteher erlitt Stichwunden.
Der Staatsanwalt bekräftigte im Schlussplädoyer, dass der Angeklagte „zumindest mit bedingtem Tötungsvorsatz handelte“: „Weil der andere Gast die Freundin des Albaners belästigt haben soll, stürmte dieser zielgerichtet auf den Gast hin. Er griff zum Messer und stach blitzschnell zu. Der Angeklagte hielt es zumindest ernstlich für möglich, dass er dadurch tötet.“Stefan Rieder, Opferanwalt des Türstehers, schloss sich Holzleitner an und betonte, der Albaner sei in seiner Heimat bereits wegen eines Mordes vorbestraft. Verteidiger Peter Lechenauer wies jeden Tötungsvorsatz zurück. Sein Mandant habe zum Messer gegriffen, weil ihn drei Türsteher „gepackt haben. Aber er wollte nicht töten.“
Die Geschworenen erkannten den Albaner mit 6:2-Stimmen wegen Mordversuchs am Türsteher schuldig. Den mutmaßlichen Versuch, den Lokalgast niederzustechen, werteten sie als versuchte absichtliche schwere Körperverletzung. Das Urteil: 13 Jahre Haft. Nicht rechtskräftig.