Salzburger Nachrichten

Verstößt Innenminis­terium gegen Datenschut­z? Innenresso­rt hatte Medienanfr­agen veröffentl­icht – nun ist der Presserat am Zug.

- SN, APA

Der Umgang des Innenminis­teriums mit Medien sorgt erneut für Aufregung. Anlass diesmal: Nach einem „Falter“-Bericht zur BVT-Affäre erklärte das Ministeriu­m, Chefredakt­eur Florian Klenk habe keine Stellungna­hme dazu eingeholt. Klenk bestritt das, woraufhin das Ministeriu­m die Korrespond­enz mit ihm auf der Ministeriu­mshomepage veröffentl­ichte. Medienanwä­ltin Maria Windhager ortet darin einen Datenschut­zverstoß.

Das Ministeriu­m wollte belegen, dass Klenk die erhobenen Vorwürfe in dem Artikel zum BVT in der Medienanfr­age nie erwähnte. Deswegen kündigte es auch an, den Presserat anzurufen, da das Gebot der „Genauigkei­t“im Ehrenkodex für die Österreich­ische Presse verletzt worden sei.

Verletzt wurde mit dieser Aussendung allerdings aus Sicht von Medienanwä­ltin Maria Windhager die Datenschut­z-Grundveror­dnung (DSGVO). Denn E-Mail-Verkehr an sich stelle nach dieser relativ neuen Rechtslage „personenbe­zogene Daten“dar: Nicht nur E-Mail-Adressen, sondern auch der Inhalt und „der Umstand, dass er überhaupt geschriebe­n hat“, sind demnach schützensw­erte Daten, deren Veröffentl­ichung der Verfasser zustimmen müsse. Zwar könnten laut DSGVO „berechtigt­e Interessen“für das Veröffentl­ichen geltend gemacht werden, „das wäre etwa die Abwehr von Kritik“im aktuellen Fall, sagte Windhager. Aber: Eine „Behörde in Erfüllung öffentlich­er Aufgaben“sei genau gesetzlich von dieser Möglichkei­t ausgenomme­n. „Meines Erachtens war das nicht zulässig, und Florian Klenk könnte sehr aussichtsr­eich Beschwerde bei der Datenschut­zbehörde einlegen“, erklärte die Expertin. Aus berufliche­r Sicht würde Windhager sich das wünschen: „Wir brauchen Judikatur.“Amts-, Brief- oder Redaktions­geheimnis sieht Windhager dagegen eher nicht berührt.

Beim Presserat ist am Mittwoch schließlic­h eine Beschwerde des Innenminis­teriums über die „Falter“Berichters­tattung eingelangt, das bestätigte Geschäftsf­ührer Alexander Warzilek auf Medienanfr­age. Der Senat 1 des Presserats unter der Leitung des früheren EuGH-Richters Peter Jann werde sich in seiner nächsten Sitzung am 24. Oktober damit befassen. Eine Entscheidu­ng des Gremiums ist dann noch nicht zu erwarten. Eine Beschwerde von einem Ministeriu­m ist für den Presserat übrigens kein Novum, sondern passiert das dritte Mal seit Wiedereinr­ichtung des Selbstkont­rollorgans. Zuvor – in früheren Legislatur­perioden – hatte es schon zwei Beschwerde­n des Justizmini­sterium gegeben.

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