Verstößt Innenministerium gegen Datenschutz? Innenressort hatte Medienanfragen veröffentlicht – nun ist der Presserat am Zug.
Der Umgang des Innenministeriums mit Medien sorgt erneut für Aufregung. Anlass diesmal: Nach einem „Falter“-Bericht zur BVT-Affäre erklärte das Ministerium, Chefredakteur Florian Klenk habe keine Stellungnahme dazu eingeholt. Klenk bestritt das, woraufhin das Ministerium die Korrespondenz mit ihm auf der Ministeriumshomepage veröffentlichte. Medienanwältin Maria Windhager ortet darin einen Datenschutzverstoß.
Das Ministerium wollte belegen, dass Klenk die erhobenen Vorwürfe in dem Artikel zum BVT in der Medienanfrage nie erwähnte. Deswegen kündigte es auch an, den Presserat anzurufen, da das Gebot der „Genauigkeit“im Ehrenkodex für die Österreichische Presse verletzt worden sei.
Verletzt wurde mit dieser Aussendung allerdings aus Sicht von Medienanwältin Maria Windhager die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Denn E-Mail-Verkehr an sich stelle nach dieser relativ neuen Rechtslage „personenbezogene Daten“dar: Nicht nur E-Mail-Adressen, sondern auch der Inhalt und „der Umstand, dass er überhaupt geschrieben hat“, sind demnach schützenswerte Daten, deren Veröffentlichung der Verfasser zustimmen müsse. Zwar könnten laut DSGVO „berechtigte Interessen“für das Veröffentlichen geltend gemacht werden, „das wäre etwa die Abwehr von Kritik“im aktuellen Fall, sagte Windhager. Aber: Eine „Behörde in Erfüllung öffentlicher Aufgaben“sei genau gesetzlich von dieser Möglichkeit ausgenommen. „Meines Erachtens war das nicht zulässig, und Florian Klenk könnte sehr aussichtsreich Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einlegen“, erklärte die Expertin. Aus beruflicher Sicht würde Windhager sich das wünschen: „Wir brauchen Judikatur.“Amts-, Brief- oder Redaktionsgeheimnis sieht Windhager dagegen eher nicht berührt.
Beim Presserat ist am Mittwoch schließlich eine Beschwerde des Innenministeriums über die „Falter“Berichterstattung eingelangt, das bestätigte Geschäftsführer Alexander Warzilek auf Medienanfrage. Der Senat 1 des Presserats unter der Leitung des früheren EuGH-Richters Peter Jann werde sich in seiner nächsten Sitzung am 24. Oktober damit befassen. Eine Entscheidung des Gremiums ist dann noch nicht zu erwarten. Eine Beschwerde von einem Ministerium ist für den Presserat übrigens kein Novum, sondern passiert das dritte Mal seit Wiedereinrichtung des Selbstkontrollorgans. Zuvor – in früheren Legislaturperioden – hatte es schon zwei Beschwerden des Justizministerium gegeben.